Logo Sonnenblume

Frauenrechte

Gewalt gegen Frauen verletzt Menschenrechte!

Endlich dagegen vorgehen mithilfe der Istanbul Konvention

 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen lauert immer und überall, vorrangig im persönlichen Umfeld, also in einem Bereich, in dem sich Frauen und Mädchen besonders sicher fühlen können sollten.

Dieses Thema begleitet uns aber auch sonst in einer Endlosschleife. Jeden dritten Tag wird laut Kriminalstatistik in unserem Land eine Frau von ihrem Partner oder früheren Partner getötet, an jedem anderen Tag versucht es einer. Es hat eine erschreckende Normalität angenommen, die nur dadurch durchbrochen wird, wenn der Täter einen Migrationshintergrund hat. Dann ist die Entrüstung jedes Mal groß und es werden drastische Strafen gefordert. So wundert es weiter auch nicht, dass der Europarat im Mai 2011 mit der Istanbul Konvention eine wegweisende Vereinbarung beschließt und keiner sie wahrnimmt, selbst dann nicht, nachdem sie am 1. Februar 2018 in Deutschland Gesetzescharakter bekommen hat.
Das muss und wird sich nun ändern!

In Frankfurt haben wir GRÜNE uns dafür ausgesprochen, die ausufernde Gewalt gegen Frauen endlich anzugehen und wollen die sogenannte Istanbul Konvention endlich umgesetzt wissen.

Was ist die Istanbul Konvention?

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wurde anlässlich der 121. Ministerkonferenz des Europarats am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt und wird daher inoffiziell auch als Istanbul Konvention (IK) bezeichnet.

Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es verpflichtet die Staaten zu umfassenden Maßnahmen in allen Bereichen, von der Prävention über Unterstützungsangebote bis hin zum Straf-, Zivil- und Ausländerrecht.
Denn ein Leben ohne Gewalt ist ein MENSCHENRECHT, das auch für Frauen und Mädchen gelten muss!
Die IK basiert auf der Erkenntnis, dass Gewalt gegen Frauen meistens geschlechtsspezifische Gewalt ist, die Frauen erfahren, weil sie FRAUEN sind. Die Konvention umfasst alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und legt zugleich einen Schwerpunkt auf häusliche Gewalt.

Alle Unterzeichner-Staaten verpflichten sich, sich dieser Gewalt in all ihren Ausprägungen, von Belästigung, Missbrauch und Vergewaltigung, über Zwangsverheiratung bis hin zu Genitalverstümmelung und „Ehrenmord“ entgegenzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die diese Gewalt gegen Frauen und Mädchen verhindern, die Opfer beschützen und die Täter verfolgen.

Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert. Seit 1. Februar 2018 hat die IK den Charakter eines Bundesgesetzes und ist damit eine staatliche Pflichtaufgabe. Alle staatlichen Organe, darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden müssen an der Umsetzung mitwirken.

 

Was will die Istanbul Konvention?

  • Präventionsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, in der breiten Öffentlichkeit Bewusstsein für die alltägliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu schaffen
  • Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, wenn es zu Gewalttaten gekommen ist
  • Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen
  • Schadensersatz und Entschädigung, Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit, Sanktionen und Strafverschärfung

Verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt werden benannt und definiert:

  • Zwangsheirat
  • Nachstellung (Stalking)
  • Psychische Gewalt
  • Körperliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Genitalverstümmelung
  • Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung
  • Sexuelle Belästigung
  • Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“
  • Asyl- und Migrationsrecht: Frauen sollen bei Auflösung der Ehe oder Beziehung einen eigenständigen Aufenthaltstitel bekommen. Frauen können aufgrund geschlechtsbedingter Verfolgung im Heimatland Asyl beantragen

 

Was fordern wir GRÜNEN in Frankfurt konkret, um die Istanbul Konvention umzusetzen?

  • Bestandsaufnahme und Handlungsanleitung für ein bedarfsdeckendes Angebot in Frankfurt im Sinne der Istanbul Konvention wie bei der Stadt Darmstadt
  • Aufklärungskampagnen für die Kommunen, zielgruppengerecht, in allen adäquaten Kommunikationskanälen
  • Ausbau der Beratungskapazitäten und ständige Weiterqualifizierung der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen
  • Finanzierung der erforderlichen Frauenhausplätze für ALLE Frauen, auch durch Pauschalen für die Frauen, die derzeit nicht anspruchsberechtigt sind, wie z.B. geflüchtete Frauen und EU - Bürgerinnen
  • Wohnraumberechtigung bei Drohung häuslicher Gewalt unabhängig vom bisherigen Wohnsitz und ohne Wartezeit
  • Expert*innenteam beim Jugend- und Sozialamt nach dem Hamburger Modell zur besseren Unterstützung der Kinder in den Frauenhäusern
  • Notbetten und niedrigschwellige Tagesangebote für wohnungslose Frauen mit und ohne Kinder
  • Besseren Gewaltschutz für behinderte Frauen
  • Sicherstellung adäquater medizinischer Versorgung und Übernahme der Kosten im Themenfeld medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung durch die Krankenversicherungen
  • Sicherung und Ausbau von innovativen und niedrigschwelligen Zugängen (Onlineberatung, Chats) für von Gewalt betroffene Mädchen
  • Behandlung des Themas Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation , FGM), im Studium/in der Ausbildung von Mediziner*innen, Hebammen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Kindergärtner*innen, Jurist*innen und Polizist*innen
  • Verankerung von FGM-Behandlung in den Gesundheitsämtern
  • Landesinitiative für die Schaffung eines eigenen Kapitels zu Versorgungsstrukturen und individuellen Ansprüchen bei geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Gewinnung von Trägern für Täterarbeit

 

Sie sind betroffen? Hilfe finden Sie hier:

Frauennotruf Frankfurt, 069-70 94 94, info(at)frauennotruf-frankfurt(dot)de

Frauen helfen Frauen e.V. / Frauenhaus, 069-48 98 65 51, info(at)frauenhaus-ffm(dot)de

FeM- Feministische Mädchenarbeit e.V., 069-53 10 70, geschaeftsstelle(at)fem-maedchenhaus(dot)de

Lilith - Wohnen für Frauen, 069-24 75 14 960 60, lilith.zefra(at)diakonie-frankfurt-offenbach(dot)de

FORWARD-Germany e.V., 069-13 82 60 78, mariame.sow(at)forward-germany(dot)de

infrau e.V. Interkulturelles Beratungs- und Bildungszentrum, 069-45 11 55, info(at)infrau(dot)de

Informationen von UNWomen Deutschland zur Istanbul Konvention:

Gibt es hier!