Finanzminister kann Kosten der aufgeblähten Landesregierung nicht beziffern
Im Haushaltsausschuss in dieser Woche stand unser Dringlicher Berichtsantrag zu den Kosten der aufgeblähten Landesregierung auf der Tagesordnung. Es bleibt dabei: Die schwarz-rote Landesregierung versteht unter Modernisierung der Verwaltung die Schaffung von umfangreichen Doppelstrukturen, unklaren Zuständigkeiten, zwei zusätzlichen eigenständigen Ministerien und vier zusätzlichen Staatssekretärsposten. Der Chef der Staatskanzlei wird sogar zum Staatssekretär auf einer zusätzlichen Stelle mit Deluxe-Gehalt. Der Finanzminister hat eingeräumt, dass dafür extra das hessische Besoldungsgesetz geändert werden soll.
Ansonsten bleibt Alexander Lorz die Antworten schuldig auf die große Frage, die sich zu Beginn dieser Legislaturperiode stellt: Was kostet die Steuerzahler*innen eigentlich diese aufgeblähte Landesregierung? Der Finanzminister hat ausgeführt, dass er die Kosten dafür nicht beziffern kann und verweist auf den kommenden Nachtragshaushalt 2024 – als würde ein solcher Nachtragshaushalt vom Himmel fallen und als hätte das Finanzministerium keine Kostenkalkulation für zusätzliche Ministerbüros und Zentralabteilungen.
Der Finanzminister hat unlängst ausgeführt, dass sich die Finanzlage für das Land zukünftig eintrüben werde. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag werden alle Leistungen für die Menschen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Es gibt keine geschützten Bereiche mehr, etwa für das Sozialbudget oder den Brand- und Katastrophenschutz. Und trotzdem schaut Lorz dem Aufblähen der Landesregierung tatenlos zu. Kurz gesagt: Alle sollen den Gürtel enger schnallen, nur die Landesregierung und der Verwaltungsapparat in den Ministerien blähen sich weiter auf.