Vom Tag des Grundgesetzes und dem Mythos der Neutralität
Liebe Freund*innen,
am Samstag, 23.5., war Tag des Grundgesetzes. Ein enorm wichtiger Tag, vor allem für mich, da ich gerade Anfang Mai zum Start in mein Lehramts-Referendariat meinen Amtseid geschworen habe. Dieser besagt, dass ich als Lehrkraft jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten muss: Für die Menschenwürde, die Demokratie und den Rechtsstaat.
Neutralität im Lehramt ist demnach ein Mythos, denn man muss sich positionieren. Gerade in Zeiten, in denen gegen Menschenrechte geschossen wird. Es ist meine Pflicht einzugreifen, wenn Schüler*innen diskriminiert werden. Es ist meine Pflicht einzugreifen, wenn Schüler*innen den Holocaust verharmlosen. Es ist meine Pflicht, Schüler*innen zu mündigen, reflektierten und kritischen Menschen zu erziehen – nur eben ohne parteipolitische Werbung. Was das genau bedeutet, wird in der Broschüre „Mythos Neutralität“ beleuchtet und sie bietet eine gute Orientierung, um Unsicherheiten auszugleichen.
Denn wenn Lehrkräfte unsicher sind, sind sie angreifbar, und das wird ausgenutzt. Immer häufiger werden Lehrkräfte eingeschüchtert und erhalten beispielsweise von Eltern die Drohung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mangelnder Neutralität. Wenn man sich gut auskennt, kann man selbstsicher für seine Werte einstehen: Eine klare Positionierung gegen Rechtsextremismus, das Betonen vom Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung oder auch das Aufklären darüber, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und nicht diskriminiert werden dürfen, sind beispielsweise legitime Äußerungen, da sie durch das Grundgesetz gedeckt sind. Ebenso wichtig ist der Artikel 21, Absatz 2: Wenn Parteien die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sind sie verfassungswidrig. Hier ist das Wahlprogramm der AFD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ein gutes Beispiel, um zu zeigen, dass es einige Punkte gibt, die als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung interpretiert werden können. Selbst das könnte in der Schule diskutiert werden, denn es ist ein kontroverses Thema. Laut Punkt 2 des Beutelsbacher Konsens sollen Themen, die in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht kontrovers diskutiert werden. Neben der oben genannten Broschüre bietet auch der Beutelsbacher Konsens eine Orientierung dafür, wie Lehrkräfte sich im Unterricht politisch äußern können, oder sogar müssen, er ist aber nur ein Konsens und nicht geltendes Recht.
Leider findet die politische Bildung in der Ausbildung von Lehrkräften nur eine sehr untergeordnete Rolle, sodass man sich dieses Wissen meist selbst erarbeiten muss. In diesem Sinne: Bleibt informiert und lasst uns alle dafür kämpfen, dass wir unser Grundgesetz und die Demokratie schützen, denn Institutionen schützen sich nicht von selbst. Artikel 21 ist nicht ohne Grund ins Grundgrundgesetz geschrieben worden, es wird Zeit, ihn zu nutzen – so, wie das die Organisation „PRÜF!“ fordert.
Zum Nachlesen:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
- Mythos Neutralität - Demokratie stärken und Haltung zeigen im Schulalltag. Rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte. (09.03.2026). Hrsg.: Bundes Schüler Konferenz, Deutsche Vereinigung für politische Bildung E.V. GEW, Greenpeace, Teachers for Future
- Beutelsbacher Konsens. (07.04.2011). Bundeszentrale für politische Bildung.
- PRÜF.
Eure Apollonia
Beisitzerin im Kreisvorstand