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Rede zur Aktualisierung des städtischen Förderprogramms für sozial gefördertes Wohnen im 1. und 2. Förderweg

Donnerstag, 3.4.2025

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg*innen,

die Aufregung rund um die beiden M-Vorlagen zur Überarbeitung der Förderkonditionen des ersten und zweiten Förderwegs kann ich verstehen. Einmal die Unzufriedenheit der Opposition über die Kurzfristigkeit der Vorlage und auf der anderen Seite die Empörung über den Anstieg der Einstiegsmieten.

6,50 statt 5 € für die klassischen Sozialwohnungen. 9,50-11,50 € für den 2. Förderweg. Die Frage wurde laut, wieso die Stadt, in Kenntnis über die Situation auf dem Wohnungsmarkt, die Mieten erhöht.

Um es deutlich hervorzuheben: Es handelt sich dabei um die Einstiegsmieten bei neu gebauten sozial geförderten Wohnungen. Die bestehenden 28.000 Sozialwohnungen bleiben davon unberührt. Mietpreissteigerungen erfolgen hier nur im Rahmen des Verbraucherpreisindex gemäß dem Prinzip der Kostenmiete. Außerdem werden sie auch nicht in die Mietspiegelberechnung miteinbezogen, auf den die Anhebung der Einstiegsmieten also keine negativen Auswirkungen haben wird.

Wie sieht derzeit die Frankfurter Wohnungsmarktsituation aus? Niedrige Neubauzahlen, hohe Kosten und die Mieten von neubezogenen Wohnungen liegen zwischen 15 und 20 € pro Quadratmeter. Wer kann sich das noch leisten?

Und genau deshalb passen wir das Förderprogramm an. Es richtig bei Sozialwohnungen für Kostenstabilität zu sorgen, aber die Baupreise haben sich in den letzten 20 Jahren – seit der letzten Anpassung der Einstiegsmieten - extrem verändert. Wenn wir wollen, dass in den nächsten Jahren wieder mehr Sozialwohnungen gebaut werden, und das wollen wir sicherlich alle, müssen wir an die Förderkonditionen ran. Seit 2018 gab es auch keine Anpassung der Fördermittel, was dazu führt, dass bei sofortigem Bau des Hilgenfelds die ABG Quadratmeterpreise von über 20 € verlangen müsste, wenn sie kostendeckend baut. Das wollen wir nicht!

Im Vergleich zu anderen Städten stehen wir weiterhin günstig da, die 30%-Schwelle der monatlichen Wohnkostenbelastung wird nicht überschritten.  Und es ist uns gelungen, eine Option für eine 40-jährige Bindungsdauer einzubauen.

Wir brauchen dringend mehr neue sozial geförderte Wohnungen! Geflüchtete, Wohnungs- und Obdachlose, Frauen aus Frauenhäusern, Menschen mit Behinderung und viele weitere Sozialwohnungsberechtigte sollen den Schlüssel für eine sozial geförderte Wohnung in die Hand gedrückt bekommen.

Heute geben wir den Startschuss, damit die Warteliste von Bauprojekten nicht immer länger, sondern abgearbeitet wird. Zum Beispiel kann die ABG mit etlichen Projekten, u.a. am Hilgenfeld, endlich an den Start gehen und bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen!

Die Union will die Einstiegsmieten mit ihrem Vorschlag weiter ansteigen lassen. Bei dem zweiten Punkt ihres Antrags habe ich die Sorge, dass das große Familienwohnungen verteuern würde. Sie scheinen zudem übersehen zu haben, dass wir bereits mit dem Klimabonus ein hervorragendes Förderprogramm für PV-Anlagen haben. Eine Aufnahme in dieses ist daher nicht nötig. Allerdings sollten wir einen regelmäßigen Bericht über die verausgabten Fördermittel, die Auswirkungen auf den Haushalt und die geographische Verteilung der neuen Sozialwohnungen bekommen. Für die ABG haben wir dies bereits in der NR 768/23 gefordert, in der wir höhere Quoten für die ABG beschlossen haben. Das wird durch ihren Punkt und unsere Maßgabe gut ergänzt. Wo wir gerade bei diesem Antrag sind, möchte ich sagen, dass wir heute mit den angepassten Förderbedingungen auch den Grundstein dafür legen, dass die ABG ab 2028 die darin beschlossene 60% Quote an geförderten Wohnungen wirtschaftlich bauen kann.

Zusätzlich fördern wir die Wohnungen im barrierefreien und rollstuhlgerechten Universal-Design mit 50 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Auch der geforderte Fachtag zum Universal Design findet nun endlich statt.

Aber wir zeigen auch Flexibilität, damit Projekte nicht an zu starren Vorgaben scheitern. Zukünftig können daher geförderte Wohnungen auch im vom Bund besonders geförderten EH 40 (7€ pro Quadratmeter) oder gesetzlich vorgeschriebenen EH 55 (6,50€ pro Quadratmeter) -- Standard errichtet werden.

Unsere Wertschätzung für den Passivhausstandard wird in der Förderung in Höhe von 150 € pro Quadratmeter Wohnfläche aber weiterhin deutlich.

Und um Missverständnissen vorzugreifen: Für die ABG und städtische Bauten gilt er weiterhin uneingeschränkt.

Wir haben aber auch die Emissionen, die beim Bau von Gebäuden entstehen, im Blick. Eine Antwort darauf liegt im "einfachen Bauen", dem sogenannten „Gebäudetyp E". Wir sehen die Potentiale dieses Ansatzes, Kosten und Emissionen im Bau zu sparen und sind offen für Überlegungen, wie wir uns aus dem Korsett der Industrienormen befreien können.

Die Beispiele aus Bad Aibling sind aber noch Teil der Forschungsphase. Die rechtlichen Voraussetzungen in Hessen wurden noch nicht geschaffen, um heute schon große Bauprojekte damit anzugehen.

Es ist eine wichtige Abwägung, ob wir mehr Energie in Dämmung und Technik stecken, um Häuser gut zu isolieren, oder später mehr Energie in ihre Beheizung. Entscheidend dafür ist, dass wir bei der Energie- und Wärmewende große Fortschritte machen! Denn eines ist klar: beim Klimaschutz dürfen keine Abstriche gemacht werden.

Dass in Kassel 244 geplante Sozialwohnungen nicht errichtet werden können, weil das Land Fördermittel nicht wie geplant freigibt, ist erschreckend. Ein unhaltbarer Zustand! In Frankfurt ist „nur“ ein Projekt betroffen. Das muss zeitig nachgeholt werden und in die Realisierung gehen. Mit der M 50 und M51 stellen wir als Kommune jedenfalls sicher, dass Projekte nicht an den Förderkonditionen scheitern! Wir erwarten vom Land den gleichen Einsatz.

Vielen Dank.