Freude über ein besseres Gehalt von Grundschullehrer*innen in Hessen
Gestern hat die Landesregierung verkündet, bis 2028 die Besoldung von
Grundschullehrkräften von A12 auf A13 anzuheben. Hierzu erklärt Julia Frank,
bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer: "Es ist ein starkes Signal,
Grundschullehrer*innen in Frankfurt und Hessen endlich in die gleiche
Besoldungsgruppe wie Lehrer*innen weiterführender Schulen zu heben.
Gleichwertige Arbeit verdient gleiche Bezahlung. Damit wird auch Wertschätzung für
die wichtigen Leistungen der Grundschullehrer*innen ausgedrückt: Sie haben uns
gerade in den letzten, harten Pandemiejahren als Eltern und Frankfurter*innen den
Rücken freigehalten und vieles abgefangen, was junge Menschen in der Gesellschaft
und Pandemie beschäftigt hat."
Dana Kube, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Schulbau, ergänzt: "Es ist
grüne Bildungspolitik in die Zukunft unserer Kinder bereits ab dem Kleinkindalter zu
investieren. Das geht nur mit vielen gut ausgebildeten Lehrkräften. Die Entscheidung
der Landesregierung trägt dazu bei, den Lehrberuf an Grundschulen attraktiver zu
machen. Sie ist daher genau richtig und freut uns sehr."
Dies betont auch Julia Frank: "Grundschullehrer*innen werden seit Jahren mit
wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Wir stoßen in Frankfurt gerade auch in
Grundschulen immer mehr an die Kapazitätsgrenzen und es entstehen zusätzliche
Aufgaben im Zusammengang mit Inklusion und dem anstehenden Wechsel zur
Ganztagsschule. Diesen Herausforderungen der Zukunft können wir nur gemeinsam
mit motivierten Lehrer*innen in Grundschulen begegnen".
Die GRÜNEN Hessen hatten bereits im letzten Wahlprogramm die Besoldung von
Grundschullehrkräften nach A13 gefordert. Umso erfreulicher ist es, dass dies jetzt
gelungen ist. Mit der Einbringung der benötigten finanziellen Mittel für die
Besoldungserhöhung haben die GRÜNEN einen besonderen Schwerpunkt im
Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/24 gesetzt und den Weg zur Umsetzung
geebnet. Daher kann schon zum 1. August in diesem Jahr eine erste Zulage gezahlt
werden. Die weitere Erhöhung erfolgt dann stufenweise in den nächsten fünf Jahren.