Nutzung von Dachflächen für Sport
Die Flächen für Sport und Bewegung sind knapp und der Bedarf wächst. Eine Erschließung und Nutzung von Dachflächen kann daher für einzelne Sportarten eine Alternative sein. Wichtig ist jedoch, dass mögliche Angebote und die Umsetzung in Kooperation mit Vereinen und dem Sportkreis und der Sportjugend erfolgt.
Beispiele solcher Sportnutzungen sind u.a. aktuell in Hamburg, München Berlin und Zürich zu beobachten und werden sehr gut angenommen.
Im Rahmen der vom Magistrat bereits vorgenommenen Prüfung zu potenziellen Dachflächen für sportliche Nutzung wurde in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung aller öffentlichen Gebäude im Innenstadtbereich (Stadtteile Sachsenhausen, Nord-, Ost- und Westend bis zu dem Anlagen- und Alleenring sowie der Bahnlinie Süd) geprüft.
Voraussetzung für eine sportliche Nutzung ist laut B 476/ 20 eine Flächengröße von mindestens 310 m², ein entsprechender Flächenzuschnitt sowie eine vorhandene Konstruktion als Flachdach. Hierbei kam der Magistrat zu dem Ergebnis, dass als potentiell nutzbare Flächen lediglich größere Schulgebäude und Turnhallen in Frage kommen. Respektive der statischen Tragfähigkeit legt der Bericht B 9 /aus dem Jahre 2021 dar, dass eine statische Eignung nur im Ausnahmefall vorliegt. Zudem sei auch die nachträgliche Ertüchtigung von Dachflächen zugunsten einer Sportnutzung unabhängig von der Umsetzbarkeit in Bezug auf Themen wie Denkmal-, Brandschutz oder Wirtschaftlichkeit aufgrund der hohen Nutzlasten auf die vorhandenen lastabtragenden Bauteile nicht ausreichend und damit nicht realisierbar. Dieses Ergebnis sei auf alle bestehenden Objekte im Stadtgebiet übertragbar.
Zugleich eröffnet der Magistrat jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf eine sportliche Nutzung von Dächern bei Neubauprojekten nach Möglichkeit planerisch und statisch zu berücksichtigen.
Die Stadt Hamburg wirbt dafür, dass vor allem in Stadtquartieren mit hoher Dichte und großem Defizit an Freiflächen am Boden auch Dachflächen dafür genutzt werden, dass Menschen sich an der frischen Luft erholen, Sport treiben und die Natur genießen können. Die befürchtete Flächenkonkurrenz der Nutzung für Solarenergiegewinnung, Dachbegrünung und Freizeitnutzung kann in vielen Fällen durch eine ausgeklügelte Kombination entschärft und mehrere Nutzungen dadurch gewinnbringend kombiniert werden.
Die Stadt Zürich versucht ebenfalls im Rahmen ihrer „Photovoltaik-Strategie“, eine optimale Kombination unterschiedlicher und potenziell konkurrierender Nutzungen auf großen, zusammenhängenden und über eine ausreichende Statik verfügenden Flachdächern sicherzustellen. Dort werden die drei Nutzungsformen „Photovoltaik“, „Dachbegrünung“ und „Aufenthalt von Menschen“ unterschieden. Bei Gebäuden im Eigentum der Stadt Zürich wird im Rahmen eines Neubaus oder einer Dachsanierung im Einzelfall geprüft und bestimmt, welche der drei Nutzungsformen bzw. welche Kombination an Nutzungsformen in Frage kommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen potenziell geeigneten stadteigenen Neubauprojekten auch den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern planerisch und statisch zu prüfen.
- Der Magistrat wird gebeten, bei allen potenziell geeigneten nicht-stadteigenen Neubauprojekten im Rahmen der Bauberatung auch auf den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern hinzuweisen.
- Im Rahmen der Planung und der Bauberatung ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Nutzungsformen (Solarenergie, Aufstockung für Wohnraum, sportliche Nutzung, Begrünung, Urban Gardening) auf den betreffenden Dachflächen Vorrang haben könnten bzw. welche Kombinationen angestrebt werden könnten. In Gebieten, in welchen gemäß Sportentwicklungsplan als dringend gemeldete Sportflächenbedarfe bestehen und keine geeigneten Flächen im Gebiet auf dem Boden zur Verfügung stehen, könnte die sportliche Nutzung besondere Berücksichtigung finden.