Neue Richtlinie vereinfacht Kulturförderung und baut so bürokratische Hürden ab
Kreative, Initiativen und Vereine erhalten ab sofort leichter Zugang zu Fördermitteln des Landes Hessen. Mit der neuen Kulturförderrichtlinie wird ein erster Baustein aus dem Masterplan Kultur und ein lang gehegter Wunsch der Kulturakteur*innen umgesetzt. Sie vereinfacht die Förderbedingungen und trägt damit zum Bürokratieabbau bei. Dieser ist ein wichtiges Anliegen GRÜNER Kulturpolitik. Vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro erleichtert die neue Richtlinie Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren. Hiervon profitieren insbesondere die vielen kleineren Initiativen und Vereine, die oft ehrenamtlich und mit großem Engagement dafür sorgen, dass das Kulturangebot in ganz Hessen vielfältig ist und die auf diese Weise niedrigschwellige Zugänge für Kulturinteressierte schaffen.
Die neue Richtlinie gilt für alle Sparten der Kulturförderung, zusammen mit den jeweiligen spezifischen Regeln etwa für Literatur- oder Musikförderung. Bis zu einer Fördersumme von 10.000 Euro reicht künftig ein vereinfachter Verwendungsnachweis aus. Die erweiterte Festbetragsfinanzierung – bisher bis 5.000 Euro – ist in Zukunft bis 10.000 Euro möglich. Auch das automatisierte Auszahlungsverfahren gibt es künftig bei Summen bis 10.000 Euro. Weitere Verbesserung: Ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen als kalkulatorische Kosten in die Projektkalkulation aufgenommen werden. Daneben können Antragsteller*innen bis zu fünf Prozent (maximal 10.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Sachkostenpauschale erhalten. Und der vorgezogene Maßnahmenbeginn wird bei Förderungen von bis zu 10.000 Euro automatisch gewährt.
Mein Grün Spricht findet Ihr hier und die Pressemitteilung aus dem HMWK findet Ihr hier. Hier findet ihr die Förderrichtlinie.