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Wohnungspolitik in Hessen: Große Ankündigungen, magere Bilanz

Wohnungspolitik in Hessen: Große Ankündigungen, magere Bilanz

Freitag, 2.10.2026

In der letzten Ausschusssitzung wurde deutlich: Weil der Minister bei der rechtssicheren Verlängerung der Mieterschutzverordnung versagt hat, die die Kommunen für eine Leerstandssatzung benötigen, hat bislang keine einzige Kommune eine solche Satzung erlassen.

Jetzt liegt das neue Gutachten vor, dass Kommunen mit anspannten Wohnungsmärkten festlegt und als Grundlage für die neue Mieterschutzverordnung in Hessen dient, die im November verlängert werden soll. Während in einem Zwischengutachten 104 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelistet waren, können mit dem neuen Gutachten nur 71 Kommunen die Mietpreisbremse anwenden.

Hinzu kommt, dass unter CDU und SPD das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB zum 31.12.2025 ausgelaufen ist. Seitdem ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hessen wieder ohne vorherige Genehmigung der Kommune möglich. Zudem sinkt mit der Verlängerung der Mieterschutzverordnung im November 2026 die Kündigungssperrfrist von acht auf sechs Jahre. Nach einer Umwandlung können Käuferinnen und Käufer damit zwei Jahre früher über ihr Eigentum verfügen und Eigenbedarf anmelden. Für Mieterinnen und Mieter, die von einer Umwandlung betroffen sind, bedeutet das im Zweifel, dass sie noch früher ihre Wohnung verlieren.

Fakt ist: mit einem SPD Wohnungsbauminister wird Mieterinnenschutz in Hessen klein geschrieben.