Zinsbremse statt Hessengeld: gerechter, sinnvoller und unbürokratisch
Mit dem über zehn Jahre gestreckten Hessengeld hat Boris Rhein sein größtes Wahlversprechen schon innerhalb der ersten 100 Tage gebrochen. ‚Grunderwerbsteuer geht aufs Haus‘ hatte die CDU plakatiert. Für die erste selbstgenutzte Immobilie sollte die Grunderwerbsteuer unmittelbar beim Kauf zurückgezahlt werden. Für eine Familie mit zwei Kindern hätte das auf einen Schlag 30.000 Euro bedeutet. Von einer Streckung der Zahlung über zehn Jahre war im Wahlkampf nie die Rede.
Das Hessengeld gibt keine Antwort auf die größte Herausforderung beim Eigentumserwerb: die deutlich gestiegenen Kreditkosten bei der Immobilienfinanzierung. Auch ist das Hessengeld in seiner geplanten Form ungerecht, denn es sollen ausnahmslos alle bekommen, egal wie viel sie verdienen oder wie vermögend sie sind. Statt sich auf diejenigen zu konzentrieren, die für ihren Traum von den eigenen vier Wänden tatsächlich Unterstützung brauchen, verteilt die Landesregierung das Hessengeld mit der Gießkanne und nimmt erhebliche Mitnahmeeffekte in Kauf. Hinzu kommt: Alle, die vor dem 1. März 2024 eine Immobilie gekauft haben, schauen ebenso in die Röhre wie diejenigen, die vor Jahren gekauft haben und jetzt bei der Anschlussfinanzierung mit den hohen Zinsen kämpfen. Für die Umsetzung des Hessengelds muss eine völlig neue Bürokratie zur Prüfung, Bewilligung und Auszahlung aufgebaut werden. Selbst das Finanzministerium spricht von einem bürokratischen Kraftakt.
Wir GRÜNE wollen die Menschen in Hessen bei der Realisierung ihres Traums von den eigenen vier Wänden fördern. Dafür brauchen sie Unterstützung, wo sie der Schuh tatsächlich drückt: bei den derzeit hohen Kreditzinsen. Deshalb wollen wir eine Zinsbremse bei der Immobilienfinanzierung. Die Zinsbremse ist ein vom Land geförderter, zinsgünstiger Kredit. Für eine Kredithöhe von bis zu 250.000 Euro soll der derzeitige Kreditmarktzins für zehn Jahre um 1,5 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet eine Entlastung von bis zu 3.750 Euro im Jahr. Im Unterschied zum Hessengeld steht die Zinsbremse allen Menschen offen, die derzeit eine Immobilienfinanzierung benötigen.
Beim Hessengeld gilt: Je höher der Kaufpreis, umso höher die Förderung – völlig unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Das ist ungerecht. Die Zinsbremse sieht vor: Je höher der Kreditbedarf, umso höher die Förderung. Doch um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, gibt es Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Zinsbremse: 60.000 Euro für Ein-Personenhaushalte und 110.000 Euro für Zwei-Personenhaushalte. Jedes im Haushalt lebende Kind erhöht die Einkommensgrenzen um 5.000 Euro. Weiterer Vorteil: Zinsvergünstige Kredite sind ein funktionierendes und bewährtes Instrument. Die Zinsbremse ist somit ohne neue Verwaltungsstrukturen und -abläufe schnell und unbürokratisch umsetzbar.
Unsere ausführliche Pressemitteilung findet Ihr hier und den Bericht der Hessenschau findet Ihr hier.