Das Nature Restoration Law kommt!
Liebe Freundinnen und Freunde,
Montag, 17. Juni 2024. Die EU-Wahlen sind gerade mal acht Tage her und schon sitze ich an meinem Schreibtisch im Büro und lächle über die Nachricht, die auf meinem Handy aufploppt: Das Nature Restoration Law kommt! Dieses Gesetz stellt einen Meilenstein im Umweltschutz, in der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und der Förderung biologischer Vielfalt dar. Gerade auch im Hinblick der erst kürzlich verabschiedeten GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik), die aufgrund der Proteste und starker konservativer Stimmen so sehr abgeschwächt worden ist, dass sie mehr Bodenerosion, Landdegradation und einen Verlust von Biodiversität nach sich zieht, ist dieser Maßnahmenpakt ein riesiger Erfolg für uns GRÜNE und die Natur. Um euch nur einen kleinen Einblick zu geben, was alles hinter dem Nature Restoration Law steckt, möchte ich hier drei Punkte nennen (schaut euch das Gesetz einmal genauer an – es ist Balsam für eure GRÜNE Seele)!
1. Wiederherstellung von Ökosystemen:
Das Nature Restoration Law setzt ehrgeizige Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in der gesamten Europäischen Union. Bis 2030 sollen mindestens 20 % der degradierten Land- und Meeresökosysteme wiederhergestellt werden. Dies umfasst Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Küstengebiete. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die natürlichen Lebensräume zu regenerieren, die biologische Vielfalt zu fördern und die Resilienz der Ökosysteme gegenüber den Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels zu stärken.
2. Förderung der Biodiversität
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzes ist der Schutz und die Förderung der Artenvielfalt. Durch gezielte Maßnahmen wie die Schaffung und den Schutz von Lebensräumen soll die Anzahl bedrohter Arten reduziert und die biologische Vielfalt insgesamt erhöht werden. Die Wiedervernässung von Mooren, Renaturierung von Flüssen und Auen, sowie Aufforstungsprogramme sind Beispiele für Projekte, die direkt zur Erhöhung der Biodiversität beitragen sollen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um stabile und widerstandsfähige Ökosysteme zu gewährleisten.
3. Klimaschutz und Anpassung
Das Gesetz erkennt die zentrale Rolle gesunder Ökosysteme im Kampf gegen den anthropogenen Klimawandel an. Durch Maßnahmen wie die Wiederherstellung von Wäldern und Mooren, die als Kohlenstoffsenken fungieren, trägt das Nature Restoration Law zur Kohlenstoffbindung und damit zum Abdämpfen des steilen Anstiegs der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre bei. Darüber hinaus fördert das Gesetz Projekte, die die Anpassungsfähigkeit der Natur an die sich ändernden klimatischen Bedingungen verbessern sollen. Gesunde Ökosysteme sind besser in der Lage, Extremwetterereignisse abzumildern und bieten eine natürliche Verteidigungslinie gegen die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels.
Dies sind nur drei von vielen Punkten des Nature Restoration Laws, die ein Fundament für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz unserer Umwelt in der Europäischen Union bilden. Sie sind darauf ausgelegt, nicht nur die Natur, sondern auch die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft gegenüber zukünftigen ökologischen Herausforderungen zu stärken.
Die Verabschiedung des Nature Restoration Law war allerdings kein einfacher Weg. Intensive Verhandlungen, Widerstände von Lobbygruppen und politische Differenzen machten den Prozess zu einer echten Herausforderung. Unsere Abgeordneten, allen voran Jutta Paulus, haben allerdings unermüdlich dafür gekämpft, dass die Interessen der Natur und der zukünftigen Generationen im Vordergrund stehen.
Auch wenn wir bei dieser Europawahl enttäuschende Ergebnisse auf Bundesebene und in anderen europäischen Ländern erzielt haben, gibt mir das Nature Restoration Law dennoch die Hoffnung, dass wir weiterhin bedeutende Erfolge für den Schutz unserer Umwelt und die Zukunft folgender Generationen erreichen können. Lasst uns weiter gemeinsam mit Entschlossenheit und Hoffnung für eine positive, progressive Zukunft Europas kämpfen!
Alles Liebe,
eure Kathi Meixner
Beisitzerin im Kreisvorstand