Die soziale Frage des Wohnens
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wohnen ist zu einer sozialen Frage geworden. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht zum Luxusgut werden. Ein bezahlbares Zuhause bedeutet soziale Sicherheit und persönliche Freiheit. Gleichzeitig fehlt es an allen Ecken und Enden an bezahlbarem Wohnraum – besonders in unserer Stadt. Stetig steigende Mieten und Immobilienpreise haben dazu geführt, dass bezahlbarer Wohnraum für immer mehr Frankfurter:innen unerreichbar wird.
Durch schnelleres und günstiges Bauen könnte neuer Wohnraum geschaffen werden. Dazu hat die Landesregierung mit der Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) – dem sogenannten Baupaket I – einen Vorschlag gemacht, um Bürokratie abzubauen und
Bauen zu beschleunigen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Jedoch hat die Anhörung gezeigt, dass die Gesetzesänderung zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht ist. Denn die fehlende Einbindung der Kommunen bei der Erarbeitung des Entwurfs hat gezeigt, dass sich Kosten, Regelungsbedarfe und Ressourcen nur verlagern. Bürokratie wird also an der einen Stelle abgebaut, um an anderer Stelle wieder aufzutauchen. Ob das tatsächlich zu günstigerem und schnellerem Bauen führt, wird sich erweisen müssen. Auch werden bei der Novelle Kriterien wie Nachhaltigkeit, Klimaanpassung und Klimaschutz sträflich vernachlässigt, genauso wie die Rechte von Kindern und Familien.
Bauen alleine genügt nicht, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen, sondern wir müssen auch den hohen Leerständen begegnen. Nach den Ergebnissen des Zensus standen zum Stichtag 3,9% der hessischen Wohnungen und damit 122.000 Wohnungen leer. In Frankfurt waren das insgesamt fast 13.000 Wohnungen. Das ist angesichts des aktuellen Wohnraummangels nicht hinnehmbar. Die Landesregierung hat deshalb ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum (Leerstandsgesetz) vorgelegt, das ebenfalls auf den Mangel an Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten reagieren soll. Leerstandsgesetz geht einen Schritt in die richtige Richtung. Leider erfüllt es seinen Zweck jedoch nicht, denn es ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Der Gesetzentwurf lässt zu viele Ausnahmen zu, nach denen der Leerstand genehmigt werden muss. Auch werden weitere wichtige Instrumente zum Mieter:innenschutz in Hessen gestrichen, denn der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen läuft zum Ende dieses Jahres aus und die Kündigungssperrfrist wird verkürzt. Deshalb fordern wir, dass die Kommunen alle Instrumente an die Hand bekommen, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und um Mieter:innen zu schützen.