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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Freitag, 7.2.2025

Sicher ist Euch nicht entgangen, dass die Grundsteuer derzeit in aller Munde ist – teilweise mit etwas Schaum davor. Wie kommt’s?

Zunächst zur Frage, was die Grundsteuer überhaupt ist. Es handelt sich dabei um eine kommunale Steuer, die auf Grundstücke erhoben wird. Sie ist von den Grundstückseigentümer*innen zu zahlen und wird an Mieter*innen weiterberechnet, sodass wir alle von ihr betroffen sind. Die Grundsteuer stellt eine wesentliche Einnahmequelle für uns Kommunen dar und trägt maßgeblich zur Finanzierung unserer Aufgaben wie Bildung und Infrastruktur bei. In Frankfurt belief sich der Ertrag aus der Grundsteuer im Jahr 2023 auf rund 220 Millionen Euro. Das entsprach ungefähr dem gesamten Zuschussbedarf unserer ausgesprochen vielfältigen Kulturlandschaft. Diese Mittel sind also unerlässlich, um die Daseinsvorsorge für alle Bürger*innen sicherzustellen und die hohe Lebensqualität in unserer Stadt zu erhalten. 

Nun ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 erklärte, die alte gesetzliche Grundlage zur Erhebung dieser Steuer verfassungswidrig. Warum? Im Westen wurde die Steuerlast bisher auf Basis der Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 ermittelt, die zum Teil enormen Wertsteigerungen der letzten Jahrzehnte wurden nicht berücksichtigt. Die Folge: Eigentümer*innen gleichartiger Grundstücke wurden zum Teil sehr unterschiedlich behandelt, was gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Deshalb entschied das Bundesverfassungsgericht, dass bis spätestens Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen sei, die ab dem 1. Januar 2025 greifen muss. Der Bund und das Land Hessen beschlossen entsprechende Gesetze und formulierten die Erwartung an die Kommunen, dass diese Reform nicht dazu genutzt werden soll, das Gesamtaufkommen aus dieser Steuer zu erhöhen. Gleichzeitig können wir Kommunen es uns aber auch nicht erlauben, weniger Grundsteuer einzunehmen, wollen wir weiterhin Schwimmbäder und Büchereien betreiben. Also ist das Ganze „aufkommensneutral“ zu gestalten. Dazu haben die Länder für alle Kommunen entsprechend aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt, die wir für Frankfurt auch exakt so übernommen haben.

Alles gut, sollte man meinen, ein verfassungswidriger Zustand wird abgestellt, Gleichbehandlung und Gerechtigkeit sind nun gegeben. Aber als nun die Bescheide bei den 190.000 Grundstückseigentümer*innen eintrafen, freute sich bloß die Hälfte, während die andere Hälfte teilweise schäumte. Wieso? Nun, das alte System war ja deshalb hochgradig ungerecht, weil die einen jahrzehntelang eklatant zu viel und die anderen gleichermaßen eklatant zu wenig bezahlt haben. Soll das neue System gerecht und aufkommensneutral sein, müssen logischerweise diejenigen, die bisher zu wenig gezahlt haben, zum Teil deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das sorgt natürlich für Unmut und stellt manche gar vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten. Das ist ein ernstes Problem, für das wir eine Lösung brauchen.

Die Lösung kann natürlich nicht sein, wie teilweise von der Opposition gefordert, den Anstieg für alle zu deckeln. Zum einen würde das Mindereinnahmen von 80 bis 90 Millionen Euro bedeuten, was wir uns als Stadt nicht leisten können, zum anderen würde ein solcher pauschaler Deckel keinen Unterschied im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen machen. Letzteres entspräche somit dem Prinzip Gießkanne, was neue Ungerechtigkeiten mit sich brächte, da damit immer auch Umverteilungen von unten nach oben einhergehen. Stattdessen wird unser Magistrat ein Konzept zum Umgang mit Härtefällen erarbeiten, die durch die bisherigen Hilfesysteme nicht abgedeckt sind, und uns zur Beschlussfassung vorlegen.

Auch wenn es nun also teilweise zu Ärger oder gar Härten kommt, ist die Grundsteuerreform notwendig und sorgt für mehr Gerechtigkeit. Wir setzten sie so um, wie es in der Lage der Kommunen nicht besser zu machen ist. Und wir bleiben auch hier unserem sozialpolitischen Grundsatz treu: Gezielte Hilfen für Menschen, die sich nicht selbst helfen können.