Unser neuer Doppelhaushalt und die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31.1
Das ist unser neuer Doppelhaushalt 2023/2024
Lange haben wir daran gearbeitet, diese Woche haben wir im Landtag den Doppelhaushalt für Hessen für 2023 und 2024 beschlossen. Neben A13 für Grundschullehrkräfte und Hessenpass mobil enthält der Haushalt noch jede Menge Unterstützung (auch für Frankfurt):
- Mit zusätzlichen 4,4 Mio. Euro schaffen wir ein kostenloses Ausflugsticket für alle Schüler:innen: Busse und Bahnen in Hessen können damit bei Schulausflügen oder Klassenfahrt kostenlos genutzt werden.
- Anschubfinanzierung für das ISSB: Für die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft braucht es klare Standards. Für die Anschubfinanzierung des ISSB in Frankfurt stellen wir zusätzliche Mittel bereit.
- Eine Mio. für Entwicklungszusammenarbeit: Insbesondere Frankfurt/Rhein-Main ist traditionell ein wichtiges Cluster für internationale Entwicklungsarbeit. Deswegen haben wir entsprechende Mittel im aktuellen Landeshaushalt auf über eine Million Euro angehoben, um kooperativ und auf Augenhöhe mit den Partnerländern Lösungen zu finden.
- 1,5 Mio. Euro für die energetische Sanierung im Sport: Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es auch energetische Sanierungen im Sport. Dafür kommen wir einer Anregung des Landessportbundes nach und unterstützen Hessens Sportvereine mit zusätzlichen 1,5 Mio. Euro pro Jahr.
- Drogenhilfe: Als Reaktion auf die gesundheitliche Versorgungssituation drogenabhängiger Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel fördert das Land mit zusätzlichen 900.000 Euro pro Jahr den Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit, Hilfen für Nicht-Versicherte sowie Nachtcafés und weitere Schutzräume.
- Besonders wichtig ist mir die Förderung einer zielgerichteten Kampagne zur Aufklärung über Endometriose. Jede zehnte Frau in Deutschland ist von Endometriose betroffen, im Schmitt vergehen jedoch mehrere Jahre bis zur endgültigen Diagnose und bis zur adäquaten Therapie. Deswegen unterstützen wir die Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für die Krankheit.
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31.1
Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümer:innen in Hessen die Grundsteuererklärung abgegeben haben. Hier hat das Land mit der Grundsteuerreform allen Eigentümer:innen ein gerechtes, einfaches und vor allem verständliches Angebot zur Erhebung der Grundsteuer in Hessen gemacht. Dabei werden sie durch unterschiedliche Informationsangebote der Hessischen Steuerverwaltung mit Servicetelefonen, umfassendem Internetangebot und individuellen Anschreiben unterstützt. Sollte trotz des umfassenden Serviceangebots keine Erklärung der Grundsteuer bis zum 31. Januar vorliegen, kann eine Versäumnisgebühr fällig werden. Mehr zur Grundsteuerreform beim Ministerium der Finanzen hier.