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Nach Start des Hessengelds: Zinsbremse ist die bessere Alternative

Nach Start des Hessengelds: Zinsbremse ist die bessere Alternative

Freitag, 27.9.2024

Im Februar hat Ministerpräsident Boris Rhein das Hessengeld vollmundig verkündet, vergangene Woche startete das Antragsverfahren. Wir GRÜNE haben schon im Frühling die bessere Alternative zum Hessengeld vorgestellt: die Zinsbremse. Bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden würde die Zinsbremse unterstützen, indem sie Zinsen für Immobilienkredite bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze deckelt. Damit wäre die Zinsbremse wirksamer, gerechter und sogar deutlich günstiger als das Hessengeld. Im Gegensatz dazu ist das Hessengeld unwirksam, ungerecht und unseriös.
Das Hessengeld ist unwirksam: Käufer*innen müssen die volle Grunderwerbsteuer auf einen Schlag zahlen. Danach erhalten sie Häppchen davon über zehn Jahre zurück. Statt der versprochenen großzügigen Unterstützung des Landes ist das Hessengeld also nur ein fauler Kredit. Es schafft keine Anreize für mehr Wohneigentum, sondern produziert Mitnahmeeffekte bei Immobilienkäufen, die ohnehin geplant waren.
Außerdem ist das Hessengeld ungerecht: Die komplette Förderung wird auch dann ausgeschüttet, wenn die Immobilie nur für kurze Zeit selbstgenutzt und danach weitervermietet oder verkauft wird. Da die Auszahlung über zehn Jahre läuft, kann man auch noch dann Hessengeld erhalten, wenn man gar nicht mehr in der Immobilie wohnt. Alle, die vor dem 1. März 2024 eine Immobilie gekauft haben, schauen in die Röhre. Und das Hessengeld wird völlig unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gewährt. Das setzt der Ungerechtigkeit die Krone auf. Vor allem, wenn die Landesregierung gleichzeitig in den Bereichen Bildung, Soziales und Umwelt kürzt.
Das Hessengeld ist teuer: Wenn das Programm für die gesamte Legislaturperiode offensteht, bedeutet das eine jahrzehntelange Hypothek in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro, die von allen Steuerzahler*innen finanziert werden muss. Das hat auch die Landesregierung erkannt und weist selber darauf hin, dass Fördertöpfe immer begrenzt sind. Darauf verlassen, dass eine Antragsstellung auch noch in zwei Jahren möglich ist, kann sich also niemand.

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