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Grundsteuerreform: Ein Schritt zu sozialer Gerechtigkeit und finanzieller Stabilität

Mittwoch, 15.1.2025

Martina Düwel, haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer, nimmt zu den Äußerungen der Fraktion Die Linke im letzten Plenum und ihrer neueren Pressemitteilung zur Grundsteuerreform Stellung:

„Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System mit einem Urteil im Jahre 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuerreform ist ein notwendiger Schritt, um die Steuerlast gerechter zu verteilen, und Menschen zu entlasten, die die vergangenen Jahrzehnte zu stark belastet wurden. Die Reform berücksichtigt die tatsächlichen Immobilienwerte und schafft damit eine faire Grundlage für alle Steuerpflichtigen. Frankfurt hat dabei die Empfehlung des Landes zum aufkommensneutralen Hebesatz übernommen, um sicherzustellen, dass die Stadt finanziell stabil bleibt und gleichzeitig die Belastungen für die Bürger*innen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden.

In seiner Rede im Dezemberplenum hat Dr. Bastian Bergerhoff, Stadtkämmerer, die Wichtigkeit der Planungssicherheit, Verlässlichkeit und sozialen Verantwortung betont. Er wies darauf hin, dass die Entscheidung über die Grundsteuerhebesätze für alle Kommunen existenziell ist und dass die Reform nicht nur die Steuerpflichtigen direkt betrifft, sondern auch die Mieter*innen, da die Grundsteuer über die Betriebskosten weitergegeben werden kann. Dr. Bergerhoff stellte klar, dass die vorgeschlagenen Hebesätze sicherstellen, dass die Kommune im Rahmen der Grundsteuerreform weder besser noch schlechter dasteht und dass die über die Grundsteuer finanzierten Aufgaben weiterhin wahrgenommen werden können.

Wir GRÜNE im Römer begrüßen ausdrücklich die geplante Einführung eines sozialen Härtefallfonds, der gezielt Haushalte entlasten soll, die von der Reform besonders betroffen sind. Dieser Fonds wird eine wichtige Rolle spielen, um sicherzustellen, dass niemand übermäßig belastet wird. Obwohl die Details vom Magistrat noch konzipiert werden müssen, ist bereits jetzt klar, dass er eine positive Wirkung auf die finanzielle Situation vieler Frankfurter*innen haben wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist, dass Vermieter*innen, die von einer verminderten Steuerlast profitieren, diese Ersparnisse selbstverständlich an ihre Mieter*innen weitergeben müssen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Reform nicht nur den Eigentümer*innen zugutekommt, sondern auch den Mieter*innen, die oft die Hauptlast der Grundsteuer tragen.

Die bisherige Forderung von Die Linke nach einer maximalen Anhebung der Grundsteuer um 10 Prozent ist problematisch, da sie keine Differenzierung hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen vornimmt und die verfassungswidrig ungerechte alte Grundsteuer fortsetzen würde.“