Schuldenbremse – was zu tun ist
Liebe Freund:innen,
brauchen wir eine Schuldenbremse? Und falls ja: Wie sollte sie aussehen? Zu diesem Thema habe ich einen Gastbeitrag verfasst, der vor wenigen Tagen im Wirtschaftsteil der F.A.Z. erschienen ist. Meine These: Eine klug gemachte Schuldenbremse ist grundsätzlich richtig, um ein Handeln auf Kosten der nachfolgenden Generationen von vornherein zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Aber sie muss unbedingt zwischen konsumtiven Ausgaben und Zukunftsinvestitionen unterscheiden. Sonst taugt sie nicht als finanzpolitisches Lenkungsinstrument und kann dem Standort Deutschland sowie unserem Wohlstand schaden.
Eine richtig eingesetzte Schuldenbremse ermöglicht dringend notwendige Investitionen in die Zukunft. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Haushaltsplanung und eine entsprechend gestaltete Schuldenbremse finanzielle Schulden und Infrastrukturschulden gleichermaßen im Blick haben. Hier kommt die sogenannte doppische Schuldenbremse ins Spiel.
Die doppische Haushaltsplanung der Kommunen berücksichtigt anders als die kamerale Planung von Bund und den meisten Ländern nicht nur Zahlungsströme,sondern auch die Abnutzung von Infrastrukturen und Vermögensverzehr. Nur mit diesem Blick können wir eine sinnvolle Debatte über die Schuldenbremse und über nachhaltiges Haushalten führen. Eine Schuldenbremse in diesem Rahmen kann sinnvoll gestaltet werden. Für die Schaffung von Vermögen, also für investive Tätigkeiten, darf sich die Kommune verschulden, solange sie in der Lage ist, die Schuldenlast – also Zins und Tilgung – langfristig zu tragen. Für konsumtive Tätigkeiten darf sie das nicht.
Die Haushaltsführung des Bundes und der Länder müssen – soweit noch nicht geschehen – auf die Doppik umstellen. Die Haushaltsplanung ist ansonsten Navigieren im Nebel – weder transparent noch weitsichtig. Die Bundesschuldenbremse ist ein Fernglas im Nebel – nicht zielführend.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier - (leider hinter der Bezahlschranke).
Euer Bastian