Deluxe-Gehalt für Staatskanzlei-Chef ist unverdient // Diätensteigerung der Abgeordneten folgt Entwicklung privater und öffentlicher Gehälter
Deluxe-Gehalt für Staatskanzlei-Chef ist unverdient
Der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes wird auf die Beamt*innen in Hessen übertragen und deren Besoldung damit angepasst. Dem stimmen wir GRÜNE ausdrücklich zu, denn die Beamt*innen des Landes Hessen haben in den vergangenen Jahren herausragendes geleistet, insbesondere in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie.
Dass im Rahmen des vorliegenden Gesetzes auch der Chef der Staatskanzlei im Range eines Staatssekretärs einen Gehaltssprung von B 9 nach B 10 erhalten soll, lehnen wir dagegen entschieden ab. Statt rund 166.000 Euro Jahreseinkommen, wie es alle anderen Staatssekretäre in der Besoldungsgruppe B 9 erhalten, bekommt Herr Kuhn damit zukünftig jährlich rund 195.000 Euro. Als Staatssekretär mit Deluxe-Gehalt ist er damit eines der Aushängeschilder der „aufgeblähten Landesregierung“. Eine isolierte ‚Lex Kuhn‘ war aber anscheinend selbst der neuen schwarz-roten Koalition zu peinlich, also hat sie die wohlverdiente Besoldungsanpassung für alle Beamt*innen mit der Aufblähung der Landesregierung verbunden. Im Nachtragshaushalt und im kommenden Jahr drohen Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen. Alle sollen den Gürtel enger schnallen – bis auf die Landesregierung.
Unsere ausführliche Pressemitteilung findet Ihr hier.
Diätensteigerung der Abgeordneten folgt Entwicklung privater und öffentlicher Gehälter
Im Landtag haben wir außerdem über die Diäten der Abgeordneten debattiert. Das Abgeordnetengesetz gibt vor, jeweils zu Beginn der Legislaturperiode einen Beschluss über die Grundentschädigung und die Pauschale für die Abgeordneten zu fassen. Es ist gut, dass die Öffentlichkeit sehr genau auf das schaut, was die Abgeordneten machen, und darauf, ob das angemessen ist. Als gesetzgeberische Kraft und Verfassungsorgan dieses Landes tragen wir Abgeordnete eine große Verantwortung, aber wir werden dafür auch gut bezahlt.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Abgeordneten über die Höhe der Abgeordnetendiät selbst zu entscheiden haben. Das ist eine Herausforderung. Aber der Landtag hat sich dabei schon vor Jahren für ein sehr transparentes und gerechtes Verfahren entschieden. Die Abgeordnetendiäten orientieren sich am Nominallohnindex, folgen also der Entwicklung der privaten und öffentlichen Gehälter in Hessen. Dieser Index wird von einer neutralen Stelle, dem Statistischen Landesamt, ausgerechnet und veröffentlicht.
Die Abgeordneten folgen der Entwicklung des Einkommens der Bürger*innen unseres Landes, ein Jahr, nachdem diese bei ihnen angekommen ist. Wir finden, das ist die fairste und transparenteste Lösung, zu organisieren, was Abgeordnete verdienen. Deswegen haben wir GRÜNE als Opposition auch hier Verantwortung übernommen – anders als andere – und das Gesetz mit eingebracht.
Zusätzlich zur Diät bekommen die Abgeordneten eine Pauschale für alles, was das Mandat mit sich bringt: Miete für ein Büro im Wahlkreis, Kommunikation, Kontakt mit den Menschen vor Ort, das eine oder andere Presseabo. Auch hier folgt man der Veränderung beim Verbraucherpreisindex. Deswegen wird die Pauschale dieses Jahr um etwa fünf Prozent erhöht. Das ist ebenfalls transparent und wurde deshalb von uns voll unterstützt.
Meine Rede findet Ihr hier und einen Artikel der FR zu dem Thema findet Ihr hier.