Jetzt doch – das Gewalthilfegesetz der Bundesregierung wird kommen
Pressemitteilung der GRÜNEN im Römer vom 30.01.2025
Das Gewalthilfegesetz und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wird noch vom jetzigen Bundestag beschlossen werden.
Der Bund wird sich mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems beteiligen. Vor allem Hilfestrukturen wie ein bundesweites Netz von Frauenhausplätzen und Präventionsangeboten werden gestärkt. Nach langen Beratungen kann das Gesetz, initiiert von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, nun mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion doch noch am Ende der Legislatur beschlossen werden, wie gestern bekannt gegeben wurde.
„Das ist für alle Mädchen und Frauen ein großer Schritt nach vorne und eine sehr gute Nachricht in dieser Zeit“, bekräftigt Beatrix Baumann, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer. „Das Gesetz ist ein echter Meilenstein, da der Bund nun endlich die Verantwortung übernimmt und die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützt. Vorher musste jedes Bundesland selbst sehen, wie es seine Hilfesysteme finanziert. Endlich wird den kürzlich erstmals veröffentlichten und erschreckenden Zahlen des Lagebilds ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ nun auch vom Bund Rechnung getragen und der gesetzliche Anspruch auf Hilfe festgeschrieben.“ Bei aller Erleichterung gibt es jedoch auch einen kritischen Punkt im aktuellen Gesetzesentwurf. Ursprünglich sollte der Schutzanspruch für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten. Die Union hat ihre Zustimmung zum Gesetz aber leider an den Ausschluss von trans Personen geknüpft. „Das ist bitter, denn trans Frauen sind ebenso häufig von Gewalt betroffen“, führt Baumann weiter aus. „Die Union befeuert aus taktischem Kalkül transfeindliche Narrative. Es gibt keinen objektiv nachvollziehbaren Grund für die Exklusion von trans Personen, zumal die Frauenhäuser ohnehin selbst entscheiden, ob sie eine schutzsuchende Person aufnehmen können oder nicht.“
2023 wurde in Deutschland nahezu jeden Tag eine Frau aufgrund ihres Geschlechts getötet, bei täglich zwei weiteren wurde dies versucht. 360 Frauen und Mädchen starben, 578 wurden Opfer eines Tötungsversuches. Auch bei allen anderen gegen Frauen und Mädchen gerichteten Straftaten wie Hass im Netz, Sexualstraftaten, häusliche Gewalt und Menschenhandel wurde ein Anstieg festgestellt. Bei häuslicher Gewalt stieg die Zahl im Vergleich zu 2022 um 5,6 Prozent auf 180.715 Fälle. Opfer von Sexualdelikten wurden 52.330 Frauen und Mädchen, ein Plus von 6,2 Prozent im Vergleich zu 2022.
Baumann fährt fort: „Frankfurt ist bundesweit bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen führend. Frankfurt hat in Zusammenarbeit mit den Trägervereinen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen ein gutes, ausdifferenziertes Hilfs- und Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen aufgebaut. Wir haben die Plätze in Frauenhäusern seit 2021 um 37 erhöht, von 128 auf 165 Plätze. Wir erfüllen hier in Frankfurt die bundesweite Frauenhaus-Quote und halten eine Vielzahl an weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten vor, die aber alle aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Deswegen wird das Gewalthilfegesetz auch für Frankfurt eine finanzielle Erleichterung darstellen, sodass wir freiwerdende Mittel in noch mehr präventive Angebote für Frauen und Mädchen wie zum Beispiel mehr Täterarbeit stecken können.“