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Gesetz zum Schutz unserer Demokratie vor Extremist*innen in Kraft getreten

Gesetz zum Schutz unserer Demokratie vor Extremist*innen in Kraft getreten

Freitag, 6.2.2026

Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen des Hessischen Landtags können ab sofort auf Extremismus hin überprüft werden. Am 1. Februar ist das Gesetz, das den „Extremismus-Check“ ermöglicht, in Kraft getreten.

Zunächst sollen alle 470 Mitarbeitenden einen Fragebogen ausfüllen. Ergeben sich Zweifel an ihrer Verfassungstreue, können zusätzlich Informationen von Polizei und Verfassungsschutz hinzugezogen werden. Bei Nichtbestehen drohen ein Hausverbot, der Verlust des IT-Zugangs sowie des Gehalts.

Es ist richtig, dass der Landtag der Finanzierung von verfassungsfeindlichen Beschäftigten einen Riegel vorschiebt. Denn wenn Abgeordnete oder Fraktionen Verfassungsfeinde bezahlen, bedroht das unsere Demokratie. Das ist unerträglich. Für uns ist klar: Der Schutz gegen diejenigen, die von innen daran arbeiten, die Demokratie zu zerstören, muss oberste Priorität haben. Dass alle demokratischen Fraktionen des Landtags konstruktiv zusammengearbeitet haben, um das neue Gesetz auf den Weg zu bringen, ist ein positives Signal.

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