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Förderzeitraum verlängert – bis Ende Februar finanzielle Soforthilfe für tafelähnliche Vereine beantragen

Förderzeitraum verlängert – bis Ende Februar finanzielle Soforthilfe für tafelähnliche Vereine beantragen

Freitag, 10.11.2023

Die Landesregierung stellte im Frühjahr rund 100.000 Euro aus Lottomitteln für hessische Tafeln, ihnen entsprechende Vereine und kirchliche Einrichtungen zur Verfügung. Damit die Unterstützung unbürokratisch und schnell ankommt, haben wir den Förderzeitraum bis zum 29.02.2024 verlängert und die Voraussetzungen so angepasst, dass auch Einrichtungen profitieren können, die neben dem Verteilen von Lebensmitteln weitere Angebote wie Körperhygiene, Wäschepflege oder die Vermittlung in weitere Hilfen anbieten.

Mehr zu den Antragskriterien hier.