Frühere Staatssekretärin wehrt sich gerichtlich gegen ihren Rauswurf
Lamia Messari-Becker, ehemalige Staatssekretärin im hessischen Wirtschaftsministerium,wehrt sich nun auch gerichtlich gegen ihre Entlassung. Nach ihrem Widerspruch beim Land ist im Oktober ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingegangen. Auch das Wirtschaftsministerium hat dem Gericht eine erste Stellungnahme übermittelt. Ein genauer Zeitpunkt, wann mit einer Entscheidung der Sache zu rechnen ist, ist bisher noch nicht absehbar.
Die Aufarbeitung des Falls geht auch im Landtag weiter. Im November wird die dritte Sitzung des Untersuchungsausschusses stattfinden, der sich auf Antrag von uns GRÜNEN und der FDP mit den offenen Fragen von Messari-Beckers Entlassung beschäftigt. Wurden fragwürdige Methoden bei der Entlassung der Staatssekretärin angewandt? Und hat die Landesregierung ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt? Alls das ist weiterhin zu klären. Dass die Landesregierung im Ausschuss auch die Berichterstattung übernommen hat,erweckt den Eindruck, dass CDU und SPD die gesamte Deutungshoheit über die Entlassungsaffäre haben wollen. Erneut stellt sich die Frage, was die Koalition zu verbergen hat, wenn sie die komplette Kontrolle im UNA ausübt.
Wie geht es weiter? Im Falle einer Niederlage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden könnte Messari-Becker – genauso wie ihr ehemaliger Chef Kaweh Mansoori – Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Daneben läuft Messari-Beckers Widerspruchsverfahren beim Land weiter. Sollte sie hier verlieren, könnte sie vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden dagegen Klage einreichen.
Der Staatssekretärinnen-Posten von Lamia Messari-Becker ist weiterhin unbesetzt. Gerüchte, die sächsische SPD-Politikerin Ines Fröhlich solle ihre Nachfolgerin werden, hat die Landesregierung bisher nicht bestätigt.
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