Bearbeitungsdauer von Anfragen grenzt an Arbeitsverweigerung
Um die parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten, garantiert die Verfassung uns Abgeordneten ein Kontrollrecht, zu dem auch das Fragerecht zählt. Schwarz-Rot scheint das nicht zu kümmern. Permanent verstößt die aktuelle Landesregierung gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, nach der Anfragen innerhalb von sechs Wochen (nach Zuleitung) beantwortet werden sollen. Die Ergebnisse zu unserer Kleinen Anfrage zeigen:
Von 708 Anfragen wurden lediglich 193 Anfragen fristgerecht beantwortet, das grenzt geradezu an ‚Arbeitsverweigerung‘. Schließlich gibt es eine Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament, das hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2017 entschieden.
Das Innenministerium hat von 141 Anfragen 104 nicht fristgerecht beantwortet, für 26 musste mehrfach um Fristverlängerung gebeten werden. Auch das ‚Doppelte-Sozialministerium‘ hat von 115 Anfragen 81 nicht fristgerecht geantwortet, für 25 Anfragen hat dieses mit zwei Ministerinnen und drei Staatssekretärinnen aufgeblähte Ministerium mehrfach um Fristverlängerung bitten.
Auch in der Staatskanzlei selbst werden 12 von 24 Anfragen nicht fristgerecht beantwortet. Das ist angesichts der Tatsache, dass Ministerpräsident Boris Rhein zuvor der Präsident des Landtags war, nicht nachvollziehbar. Beachtlich bleibt, dass die ‚aufgeblähte‘ Landesregierung, die sich mit zusätzlichen Ministerien und Staatssekretären ausgestattet hat, es trotzdem nicht schafft, ihren Aufgaben rechtzeitig nachzukommen.