Abschiebung von Eltern ohne ihre Kinder – bei noch laufendem familienrechtlichem Verfahren
Zur Abschiebung eines Frankfurter Elternpaares in die Türkei, während ihre drei kleinen Kinder inklusive eines Säuglings in Frankfurt zurückbleiben, erklärt Emre Telyakar, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Römer:
„Was hier passiert ist, ist ein Skandal. Das Land Hessen hat die Eltern abgeschoben, obwohl über Sorge und Umgang mit ihren Kindern noch nicht abschließend entschieden ist. Damit wurden Fakten geschaffen, bevor das Familiengericht Ende August überhaupt in der Hauptsache entscheiden konnte.
Besonders widersprüchlich ist: Das Land beruft sich auf den Schutz der Kinder, erschwert durch die Abschiebung aber zugleich jede Perspektive darauf, dass Eltern und Kinder wieder zueinanderfinden können. Wer sich auf den Schutz der Kinder beruft, muss auch erklären können, warum er zugleich eine Trennung über Ländergrenzen hinweg in Kauf nimmt. Dieser Fall erweckt den Eindruck, dass das voreilige Handeln der Landesregierung nicht das Kindeswohl, sondern steigende Abschiebezahlen zum Ziel hat.
Deshalb braucht es eine lückenlose Aufarbeitung: Warum wurde die rechtsstaatliche Entscheidung des Familiengerichts Frankfurt nicht abgewartet? Und wie sollen die Eltern in Zukunft deutschen Behörden beweisen können, dass sie sich als Eltern eignen, wenn sie nun außerhalb des Landes verbracht worden sind?
Kindeswohl ist keine Nebensache, die man einer rigorosen Abschiebepolitik unterordnen darf. Vielmehr muss es bei staatlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden.“