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Bildung als Recht für alle! Was soll ein Bildungsminimum beinhalten?

Freitag, 8.12.2023, 16:30 Uhr
Beschreibung
Veranstalter*innen: Heinrich-Böll-Stiftung Hessen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Schulschließung während der Corona-Pandemie dem Staat auferlegt, für ein Bildungsminimum zu sorgen. Damit ist zwar lediglich ein Minimum an Unterrichtsangebot gemeint, dies nimmt die Heinrich-Böll-Stiftung jedoch zum Anlass, danach zu fragen, wie ein solches Bildungsminimum inhaltlich aussehen kann und wer es definieren soll.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wollen wir insbesondere diskutieren, wie das Bildungsminimum gestaltet werden muss, damit die sogenannte Risikogruppe größere Chancen erhält, einen Übergang in eine Berufsausbildung zu erreichen: Wie können Förderbedarfe diagnostiziert und das Lernen so gestaltet werden, dass die Schule bessere Bildungsbiografien ermöglicht und fördert?

Weitere Infos zu dieser Veranstaltung und der Anmeldung findet ihr hier.

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