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Hybrides Fachgespräch Gesundheitsversorgung von trans* Menschen – aktuelle Probleme & Perspektiven ANMELDUNG BIS ZUM 27.11

Freitag, 1.12.2023, 14:00 Uhr
Beschreibung
Veranstalter*innen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion

Im neuen Klassifikationssystem der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO; ICD 11) wird Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Störung definiert. Trotz dieser positiven Entwicklung der Entpathologisierung, ist der Handlungsbedarf in der medizinischen Versorgung enorm. Der Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Leistungen durch die Krankenkassen basiert auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus den 1980er Jahren und ist noch ohne gesetzliche Verankerung.

Durch komplexe Regelungszuständigkeiten, einer unzureichenden transitionsspezifischen Versorgungslandschaft sowie den generellen vulnerablen Lebensbedingungen, ergeben sich hier umfassende Schwierigkeiten. In der Praxis führt das oft dazu, dass betreffende Menschen langwierige Verfahren durchlaufen müssen, bevor die Kostenübernahme gewährt wird. Durch ein aktuelles BSG Urteil (19.10.23 B 1 KR 16/22 R) wird für den Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von non-binären Versicherten eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorausgesetzt. Damit ist zudem eine enorme Rechtsunsicherheit entstanden -  der politische Handlungsdruck ist nun vielfach erhöht. Weitere Infos zu dieser Veranstaltung und der Anmeldung findet ihr hier. Anmeldung bis zum 27.11.2023.

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