Nach dem Lübcke-Untersuchungsausschuss: Was geschieht mit den Akten?
Nach der Selbstenttarnung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds kam es zu Moratorien, die die Löschung von Akten des Bundesamts und der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) verhinderten, jedoch später zum Teil wieder aufgehoben wurden. Auch nach dem Lübcke-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags bleibt die Frage, was mit den verwendeten Akten geschieht. Werden die bei den Ländesämtern für Verfassungsschutz entliehenen Akten dort für die historische Forschung und die Aufklärung der Öffentlichkeit aufbewahrt? Was ist aus der im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehenen Gründung eines Bundesarchivs für Rechtsterrorismus geworden? Wie stellt sich die Situation rechtlich dar? Wie schauen die Angehörigen der Opfer und Forschende auf das Problem? Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung findet ihr hier.
Vortragssaal • Deutsche Nationalbibliothek • Adickesallee 1 • Frankfurt am Main und virtuell