Logo Sonnenblume

Sanktionen im Tierschutzrecht – Wie Tierquälerei konsequent geahndet werden kann

Freitag, 12.4.2024, 14:00 Uhr
Beschreibung
Veranstalter*innen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion

Schwere Fälle von Tierquälerei in der Landwirtschaft sind keine Seltenheit, immer wieder erschrecken Tierschutz-Skandale die Öffentlichkeit. Trotzdem werden Verstöße gegen das Tierschutzstrafrecht bisher kaum sanktioniert, und wenn, dann nur mit Geldstrafen.

Was führt zu dieser unzureichenden Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts und wie kann diese beseitigt werden? Wie können die Interessen der Tiere gegenüber Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft adäquat auf rechtlicher Ebene vertreten werden?

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, Teile des Tierschutzstrafrechts in das Kernstrafrecht zu überführen und das maximale Strafmaß zu erhöhen.  Dies ist aus rechtspolitischer sowie aus tierschutzrechtlicher Perspektive relevant. Die Aufnahme des Tierschutzstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) würde die Sichtbarkeit und damit auch die Auseinandersetzung damit erhöhen. Tierschutzwidriges Verhalten könnte so einfacher als Straftat erkannt und auch angemessen geahndet werden – denn oftmals werden genau diese Strafverfahren eingestellt. Weitere Infos zu dieser Veranstaltung findet ihr hier.

Veranstaltungsort

Online via Zoom oder Berlin