Energiewende und Denkmalschutz – Hessen erleichtert die Errichtung von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern
Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus. Eine neue Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen stellt klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Lediglich bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine Nichtgenehmigung infrage. Und auch dann müssen die Behörden stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden.
Klimakrise und Energiekrise stellen uns vor enorme Herausforderungen. Eine grundlegende Neuausrichtung unserer Energieversorgung ist notwendig. Viele Eigentümer*innen denkmalgeschützter Gebäude wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und werden so nun dabei unterstützt. Statt zu verhindern, ermöglichen wir.
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