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Pressestatement zur Zulassung der Anklage gegen OB Peter Feldmann

Montag, 30.5.2022

"Wir hatten bei der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft gesagt, Peter Feldmann müsse spätestens mit der Zulassung der Klage zurücktreten. Inzwischen haben wir ihn zum sofortigen Rücktritt aufgefordert, da die Summe der Vorfälle - die Ermittlungen gegen ihn, sein Umgang damit und sein Fehlverhalten der letzten Tage - gezeigt haben, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Amt angemessen auszuführen. Die Zulassung der Klage bestärkt diese Wahrnehmung nun, denn wie soll ein Stadtoberhaupt auf der Anklagebank sein Amt angemessen und ohne Schaden für die Stadt ausüben?

Für Peter Feldmann gibt es jetzt drei Möglichkeiten: (a) Er tritt endlich freiwillig mit sofortiger Wirkung zurück, (b) er stellt einen Antrag auf Ruhestand aus besonderen Gründen nach §76a HGO oder (c) die Stadtverordnetenversammlung leitet ein Abwahlverfahren ein. Auch dann hätte er noch die Möglichkeit, der Stadt ein destruktives und teures Abwahlverfahren zu ersparen, indem er "binnen einer Woche nach dem Beschluss der Gemeindevertretung schriftlich auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet" (§76 HGO).

Für uns ist klar: Es reicht! Peter Feldmann muss jetzt sein Amt zur Verfügung stellen."