Zwei neue Gesetze für mehr Frauenrechte
Liebe Freund:innen,
in der vergangenen Woche wurden zwei Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag verabschiedet, die uns Frauen, in Deutschland, in Hessen, hier in Frankfurt mehr Recht verschaffen. Ich denke, wenige haben damit gerechnet, dass es zu diesen Abstimmungen noch kommt, in der vorletzten und letzten Sitzung des Bundestags in dieser Legislatur. Umso schöner, dass es nun doch so gekommen ist.
Da ist einmal der Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes, der letzten Donnerstag verabschiedet wurde. Hier gelten erweiterte Mutterschutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt. Laut internationalen Statistiken und Schätzungen des Berufsverbandes der Frauenärzte hat etwa jede dritte Frau mindestens eine Fehlgeburt in ihrem Leben. Häufiger als ich persönlich jemals gedacht hätte.
Und deswegen ist es gut und wichtig, dass der gestaffelte Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche greift. Frauen erhalten das Recht auf mehr Selbstbestimmung. Sie können entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen, um sich körperlich und seelisch zu erholen oder nicht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umgang mit dem Thema. Die Verabschiedung des Gesetzes wird auch dazu beitragen, das Thema Fehlgeburten aus der Tabuzone zu holen. Bisher gilt die Anpassung nur für abhängig Beschäftigte. Es soll auf freiwillig oder privat Versicherte ausgeweitet werden.
Nur einen Tag später - im Trubel eines weiteren denkwürdigen Tages leider ziemlich untergegangen - wurde das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit gibt es zum ersten Mal einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Das Hilfesystem, Frauenhäuser und Beratungsstellen, sollen ausgebaut und sicher finanziert werden. Mit erstmaliger Beteiligung des Bundes. Und eben auch die wichtige Präventionsarbeit soll gestärkt werden.
Allerdings ist bedauerlich, dass der Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt Trans-, nicht-binäre und Inter-Personen nicht einbezieht. Gerade sie sind viel zu oft geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Ihr Schutz war eigentlich geplant, vorgeschlagen und ist vor allen Dingen notwendig.
In Frankfurt arbeiten wir intensiv an der Umsetzung der Istanbul Konvention in unserer Stadt. Wie sich das Gewalthilfegesetz in unserer Kommune niederschlagen wird, wird sich zeigen. Es ist an Land und Bund die Hilfesysteme auch durch finanzielle Mittel gemeinsam mit den Kommunen weiter auszubauen.
Wir kämpfen alle miteinander gegen geschlechtsspezifische Gewalt, für ein gewaltfreies Leben. Und deshalb schließe ich hier meinen Aufruf zur Tanzdemo am 14. Februar, zum sogenannten V-Day an:
Der V-Day ist ein lauter Ruf nach Gerechtigkeit. Wir nehmen Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht mehr hin – wir setzen uns zur Wehr und treten für Veränderungen ein. Die Tanzdemo am V-Day macht sichtbar: Gemeinsam sind wir stark! Sie zeigt Betroffenen, dass sie nicht allein sind – und dass wir uns solidarisch an ihre Seite stellen. Wir tanzen gemeinsam gegen Gewalt, Sexismus und Diskriminierung – und fordern den gesellschaftlichen Wandel, den es dringend braucht.
Wir sehen uns also hoffentlich und tanzen gemeinsam. Am 14.2. um 14 Uhr in Höchst und/oder um 17 Uhr an der Hauptwache!
Eure Tina