Reform des Kommunalwahlrechts ist verfassungswidrig
Liebe Freund:innen,
am Mittwoch hat der Staatsgerichtshof (das hessische Verfassungsgericht) die von CDU und SPD beschlossene Reform des Kommunalwahlrechts für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt.
CDU und SPD wollten das Auszählverfahren für die Kommunalwahlen ändern – auf das sogenannte „d’Hondt-Verfahren“. Dieses Verfahren benachteiligt systematisch kleinere Gruppierungen. CDU und SPD hatten argumentiert, dass die Zersplitterung der Kommunalparlamente so begrenzt werden könne. Allerdings sind auf kommunaler Ebene die sonst üblichen Hürden (5-%-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen) verfassungswidrig. Das Zählverfahren hätte indirekt eine solche Hürde errichtet. Und CDU und SPD halten sich natürlich zumindest überall für „große Gruppierungen“ – sie hätten profitiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Aus GRÜNER Sicht ist diese Entscheidung meiner Überzeugung nach zu begrüßen – obwohl sie uns in Frankfurt Sitze kosten könnte. Legt man die Stimmzahlen 2021 zugrunde, so haben wir mit Hare-Niemeyer 23 Sitze besetzen können, mit d’Hondt wären es 25 gewesen. Bei CDU und SPD wäre die Änderung auch positiv gewesen: die CDU hat nach Hare-Niemeyer 20 Sitze erreicht, mit d’Hondt wären es 23 gewesen, bei der SPD wären es 17 statt 16.
Aber es ist eben nicht GRÜNE Haltung, nur nach dem eigenen Vorteil zu schauen. Uns leitet die Überzeugung, dass wenn Hürden verfassungswidrig sind das auch für systematisch verzerrende Verfahren gilt. Das haben auch GRÜNE immer wieder öffentlich gesagt. Wir stehen zu unserer Haltung!
Es bedeutet aber auch: Wir müssen umso mehr für uns Wahlkampf machen – jede einzelne Stimme zählt wirklich!
In diesem Sinne kämpferische Grüße,
Euer Bastian