Schwangere Frauen in Konfliktsituationen dürfen keinem Druck ausgesetzt werden
Am Donnerstag, den 16.12.2021 gab das Verwaltungsgericht Frankfurt sein Urteil zu der Klage gegen die Verfügung der Stadt Frankfurt, Gebetswachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Pro Familia zeitlich und räumlich einzuschränken, bekannt. Die Pro Familia bietet Frauen* und Mädchen* Schwangerschaftskonfliktberatung an. Das Verwaltungsgericht Frankfurt urteilte nun, die städtischen Auflagen griffen ungerechtfertigt in das Grundrecht der Abtreibungsgegner*innen auf Versammlungsfreiheit ein.
"Das gestern bekanntgegebene Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist für uns nicht nachvollziehbar. Es hat uns alle, die sich für die Rechte von Frauen* und Mädchen* einsetzen, erschüttert und ist ein herber Rückschlag", konstatiert die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer, Beatrix Baumann, "aber wir werden nicht nachlassen. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil und es ist möglich in Berufung zu gehen."
"Aus unserer Sicht sind Eingriffe in die Versammlungsfreiheit zulässig, ja sogar erforderlich, wenn durch Versammlungen schwangere Frauen* in Konfliktsituationen einer Anprangerung und Stigmatisierung ausgesetzt werden. Nach allem was bisher bekannt ist, berücksichtigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt in seiner Entscheidung überhaupt nicht die staatliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsverfahrens. Frauen ist laut Bundesverfassungsgerichtsurteil im Rahmen der Beratung ein Raum eigener, nicht durch Druck von außen determinierter Verantwortlichkeit zu sichern. Diese Sichtweise bekräftigt auch der diesbezügliche Erlass des Hessischen Innenministers aus dem Jahr 2019.
Auch im Hinblick auf die Vorhaben der neuen Regierungskoalition auf Bundesebene, den Paragrafen 219a zu streichen und das Verbot sogenannter Gehsteigbelästigung von Frauen* in Schwangerschaftskonfliktsituationen gesetzlich zu regeln, ist dieses Urteil nicht zeitgemäß und deutet in eine völlig falsche Richtung", so Baumann. "Wir unterstützen die Stadt Frankfurt darin, in Berufung zu gehen und das Urteil anzufechten. Unser oberstes Ziel ist der Schutz von Frauen* und Mädchen* in der Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit."
"Weltweit versuchen christliche Fundamentalist*innen und Abtreibungsgegner*innen, die reproduktiven Rechte von Frauen* und Mädchen* auszuhöhlen - Polen und die USA sind unrühmliche Beispiele. Frankfurt wird weiterhin klare Kante dagegen zeigen und sich für den Schutz von Frauen* und Mädchen* einsetzen. Wir freuen uns über die Unterstützung dabei durch die hessische Landesregierung und die neue Bundesregierung.", so Baumann abschließend.