Fehlender Wohnraum nach Frauenhausaufenthalt verschärft Platzmangel in Frauenhäusern
Allein im Jahr 2024 wurden in Hessen 1.725 Mal Frauen und 1.394 Mal Kinder auf der Suche nach Schutz abgewiesen, weil Frauenhäuser überlastet waren. Mit unserem Dringlichen Berichtsantrag wollen wir die Zukunft des Programms ‚Wohnen nach dem Frauenhaus‘ klären. Denn Kapazitätsengpässe entstehen auch dadurch, dass Frauen, die eigentlich längst in einer eigenen Wohnung leben könnten, in Frauenhäusern verbleiben müssen, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden.
Um diesem offensichtlichen Missstand zu begegnen, hat die schwarz-grüne Regierung 2022 das Programm ‚Wohnen nach dem Frauenhaus‘ aufgesetzt. Im Rahmen des Programmes werden Belegungsrechte für Sozialwohnungen erworben, die an Frauen aus Frauenhäusern vermittelt werden. Wir fordern schon länger einen Ausbau des Programms. Die spärlichen und unvollständigen Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage lassen jedoch befürchten, dass Schwarz-Rot dieses wichtige Programm nicht mit der notwendigen Tatkraft weiterführt. Mit unserem Dringlichen Berichtsantrag wollen wir nun Klarheit schaffen.