Antrag: Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zur zeitnahen Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende umzusetzen:
1. Es wird ein Runder Tisch etabliert, bei dem halbjährlich gemeinsam mit dem Land Hessen, den Universitäten, den Hochschulen, den Berufsschulen, dem DGB, der IHK, den Studierendenvertretungen, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Verbänden von Mietenden, Vermietenden und Arbeitgebenden, der Handwerkskammer, den öffentlichen Wohnungsgesellschaften, der FBAG und den Kirchen erörtert wird, wie die Teilnehmenden Flächen für Bauvorhaben oder neue Modelle des Zusammenlebens akquirieren bzw. umsetzen können, um zusätzliche Wohnungen für junge Menschen zu schaffen und zu finanzieren. Das Ziel ist, mittelfristig für mindestens 10% der Studierenden und Auszubildenden einen förderfähigen Wohnheimplatz zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Azubiwohnen, die derzeit unter der Federführung der Wirtschaftsförderung erstellt wird, zu berücksichtigen. Der Magistrat wird gebeten regelmäßig vor den jeweiligen Treffen über die Ergebnisse des zurückliegenden Turnus' zu berichten.
2. Gemeinsam mit dem Studierendenwerk und der Wohnungswirtschaft wird das Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende so gestaltet und ausgebaut, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel möglichst optimal abgerufen werden können.
3. Die zwischen der Stadt Frankfurt am Main, dem Studentenwerk und der ABG 2016 getroffene Rahmenvereinbarung, mit dem Ziel bis zum Jahr 2020 1.000 neue Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu schaffen, wird fortgeschrieben.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit auch die Nassauische Heimstätte, die GWH und die KEG sowie weitere Wohnungsgesellschaften sich an der o.g. Rahmenvereinbarung beteiligen können.
4. Der Magistrat trifft schnellstmöglich mit der ABG die Vereinbarung, dass sie (d. h. die ABG) in Zukunft bei neuen Bauprojekten - neben den sonstigen Quoten z.B. für den Bau geförderter Wohnungen - mindestens 5 % der Wohnungen für Studierende, Auszubildende sowie weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zur Verfügung stellt. Es ist dabei sicherzustellen, dass die künftige Miete für Studierende und Auszubildende nur in Ausnahmefällen - und dort auch nur maximal 7% - über der jeweils gültigen BAföG-Wohnpauschale (derzeit 325,- €) liegt. Solange die von der Koalition angestrebte Weiterentwicklung des Baulandbeschlusses noch nicht erfolgt ist, soll auch bei Verhandlungen mit Investor*innen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen auf die o.g. 5 %-Quote hingewirkt werden. Dies insbesondere an Standorten, die über eine gute Anbindung an die Universitäten und die Fachhochschulen verfügen.
5. Mitglieder des Magistrats in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Nassauische Heimstätte ebenfalls wie unter Punkt 4 beschrieben handelt.
6. Es wird geprüft und berichtet, wo und in welchem Umfang die Einrichtung von Wohnheimen für Auszubildende, insbesondere für solche in Mangelberufen, gemeinsam mit weiteren Partner*innen aus der Wirtschaft möglich ist.
7. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung fordern das Land Hessen mit Nachdruck dazu auf, dass die zugesagten 60 Millionen Euro aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums, die für Projekte in Frankfurt bestimmt waren, zeitnah in Frankfurt investiert werden. Vorrang haben dabei der Ankauf von neuen, dringend benötigten Flächen zur Entwicklung des Studentischen Wohnens sowie von bereits errichtetem Wohnraum, der dann für Studierende, Auszubildende und weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf genutzt werden kann. Die Investitionsvorschläge sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
8. Unabhängig von den Verhandlungen mit dem Land Hessen über den Kauf der ungenutzten landeseigenen Gemeinbedarfsflächen zwischen Palmengarten und Botanischem Garten wird die Stadt Frankfurt auf den dortigen stadteigenen Flächen möglichst gemeinsam mit dem Studierendenwerk ein Wohnheim für Studierende ermöglichen. Dabei besteht die Chance, dass sich zwischen Studierenden und Botanischem Garten Synergien, gemeinsame Nutzungen und Projekte entwickeln können. Voraussetzung dafür ist, Ersatzflächen für die Verwaltung des Botanischen Gartens zu finden.
9. Sofern ein Aufzug vorhanden ist, sind die neu geschaffenen Wohnungen zu 10% inklusiv, d.h. barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 "R" zu konzipieren. Sollte dies nicht zutreffen ist das EG nach der oben erwähnten DIN zu gestalten. Dieses Ziel ist in der unter Punkt 3 angestrebten Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende festzuhalten. Um die konkrete Anzahl und multifunktionale Ausgestaltung festzulegen, ist eine Bestandserhebung, aus der die Bedarfe ermittelt werden können, durchzuführen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, auf dessen Grundlage Handlungsempfehlungen erarbeitet werden sollen. Dafür sind Sachverständige aus den Reihen der Arbeit für Menschen mit Behinderung, z.B. die FBAG, die Stabsstelle Inklusion sowie die Inklusionsbeauftragten der entsprechenden Bildungsinstitutionen, einzubeziehen.
10. Um neue Modelle des Zusammenlebens, wie z.B. Mehrgenerationenhäuser, selbstverwaltetes Wohnen und inklusive Wohngemeinschaften, zu fördern, sind zukünftig bei größeren Wohnkomplexen Konzeptverfahren auch für Studierende und Auszubildende auszuschreiben. Dabei ist auch auf flexible Wohnungsgrößen Wert zu legen.
Begründung:
Studierende und Auszubildende in Frankfurt müssen ausreichend mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Derzeit liegt z.B. die Versorgungsquote von bezahlbarem studentischen Wohnen in Frankfurt mit ca. 7% deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 10%. Zudem braucht es eine bedarfsgerechte Anzahl an inklusiven Wohnungen, denn laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind 1,1% der Studierenden mobilitätseingeschränkt. Das beschriebene Maßnahmenpaket soll dazu beitragen, die Wohnsituation für Studierende und Auszubildende zügig und nachhaltig zu verbessern, um auf diese Weise auch den allgemeinen Wohnungsmarkt zu entlasten.
Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.