Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt verfolgt die Absicht, den Fuhrpark der Stadtverwaltung bereits bis 2030 schrittweise zu einem klimaneutralen Fuhrpark weiterzuentwickeln.
Die Stadt Frankfurt setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schnell klimaneutral gestalten.
Der Magistrat wird beauftragt,
- sicherzustellen, dass in Umsetzung der „Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung“ vom 20.09.2019 bei allen Erst- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die Stadtverwaltung Modelle mit klimaneutralem Antrieb ausgewählt werden, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen.
- sicherzustellen, dass die für den klimaneutralen bzw. klimafreundlichen Antrieb der städtischen Fahrzeuge erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut wird.
- sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schrittweise auf klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale Treibstoffe umstellen, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden. Gesellschaften, die zu 100% der Stadt gehören, sollen ihren Fuhrpark bereits bis spätestens 2030 klimaneutral stellen. Bei weiteren städtischen Gesellschaften soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass sie ihren Fuhrpark bis möglichst spätestens 2035 klimaneutral stellen.
- die einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass sie prüfen sollen, ob ihr jeweiliger Fuhrpark dem aktuellen und prognostizierten Bedarf entspricht und ob die Einführung von Fahrzeug-Pools oder CarSharing-Arrangements anstelle eigener Fuhrpark-Fahrzeuge eine sinnvolle Option ist. Dabei soll auch die Frage der Mitarbeitermobilität berücksichtigt werden. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets anstelle von Dienstwagen ist hierbei grundsätzlich zu prüfen.
- im Rahmen einer Berichterstattung alle zwei Jahre zu veröffentlichen, zu welchen Anteilen die Fahrzeugflotten der einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe verfügen und den weiteren Weg zu beschreiben.
Begründung:
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden.
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen aus dem städtischen Fuhrpark bzw. aus der dienstbezogenen Mobilität der städtischen Bediensteten. Der Stadtverwaltung kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Stadtgesellschaft zu.
Die „Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung“ (Mag.-Beschluss Nr. 878 vom 13.05.1994, zuletzt geändert durch Mag.-Beschluss Nr. 953 vom 20.09.2019) zielen in Ziffer 2.3 darauf ab, einen lokal emissionsfreien Fuhrpark zu erreichen. „Ziel ist die sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge, dabei ist unter Nutzung von Fördermöglichkeiten eine schnellstmögliche Umstellung anzustreben. Ausnahmen für besonderen Bedarf müssen begründet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf Schadstoffausstoß und Energieverbrauch dem Stand der Technik entsprechen. Der Fuhrpark ist regelmäßig daraufhin zu prüfen und ggf. sind Ersatzzeitpunkte von Fahrzeugen zu korrigieren.“
Die Stadt Frankfurt kann bei der schrittweisen Umstellung auf einen klimaneutralen Fuhrpark auf die sehr erfolgreichen Erfahrungen in verschiedenen städtischen Ämtern und Gesellschaften aufbauen (siehe B 462 vom 11.12.2023). Der Fuhrpark des Gesundheitsamts umfasst beispielsweise mittlerweile fünf E-Autos sowie Fahrräder, die für den dienstlichen Einsatz zur Verfügung stehen. Das Amt für Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe verzichtet nach Möglichkeit schon jetzt auf Anschaffungen von Kraftfahrzeugen und nutzt stattdessen Car-Sharing. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) und ihre Tochter FFR haben mit sechs E-Müllfahrzeugen und vier E-Sattelzugmaschinen aktuell Deutschlands größte Flotte an vollelektrisch angetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Einsatz. Die Busflotte der „In-der-City-Bus GmbH“ (ICB) umfasst im Frühjahr 2024 bereits über 63 E-Busse und 23 H2-Busse, wodurch der Anteil der klimafreundlichen Busse an der gesamten Flotte bei ca. 40% liegt. Die ICB verfolgt dabei das Ziel, die gesamte Busflotte bis zum Beginn der 2030er Jahre auf alternative Antriebe umzustellen und berichtet über den Umsetzungsstand in ihrem Nachhaltigkeitsbericht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat bereits beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob aus biogenen Rest- und Abfallstoffen hergestellter paraffinischer Dieselkraftstoff für städtische Fahrzeuge sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann (§ 4555 vom 01.03.2024). Falls dieser Kraftstoff technisch und wirtschaftlich eingesetzt werden kann, könnten damit die städtischen Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb, die noch eine längere Lebensdauer aufweisen oder für welche es noch keine adäquaten Modelle mit klimaneutralem Antrieb gibt, ohne teure Umrüstung klimaneutral betrieben werden.
Ergänzend dazu hat die Stadt Frankfurt bereits beschlossen, dass die Treibhausgasemissionen, die durch nicht zu vermeidende Dienstreisen von städtischen Bediensteten verursacht werden, vollständig kompensiert werden müssen (siehe B 314 „CO2-Kompensation für Dienstreisen“ vom 14.08.2023).
In Bezug auf Mitarbeitermobilität liegen in Frankfurt auch erste Erfahrungen mit der Einführung von „Mobilitätsbudgets“ vor, die zur Nachhaltigkeit des Mobilitätssektors beitragen und nebenbei ein attraktives Angebot für Beschäftigte darstellen. Die Mainova AG bietet beispielsweise bereits seit Bestehen allen ihren Tarifbeschäftigten ein zuzahlungsfreies Jobticket für die Arbeitsstrecke innerhalb des Gebiets des Rhein-Main-Verkehrsverbunds an und seit 2022 allen außertariflich angestellten Führungskräften ein "Mobilitätsbudget" mit einem Katalog an Mobilitätsangeboten, aus welchen ausgewählt werden kann (u.a. Dienstwagen mit E-Antrieb, Carsharing, Jobfahrrad, Bahnfahrten im Fernverkehr).
Frankfurt kann bei der schrittweisen Umstellung des Fuhrparks möglicherweise von den praktischen Erfahrungen in den anderen Städten und Bundesländern profitieren, die in den vergangenen Jahren ebenfalls Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Stadt- bzw. Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist darin die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks von fossil betriebenen Antrieben (Benzin und Diesel) auf Antriebe durch erneuerbare Energiequellen (insbesondere Elektrobatterie-Antrieb mit Ökostrom, teilweise auch Wasserstoffantrieb oder auch der Einsatz von klimafreundlichen Treibstoffen/E-Fuels).
Städte wie Gent oder Mannheim haben gezeigt, welche Vorteile es bringt CarSharing als Option für die dienstlichen Wege der städtischen Mitarbeitenden zu etablieren und einen Rahmenvertrag mit einem CarSharing Anbieter zu schließen: Das passende PKW-Modell kann nach dem Zweck der Fahrt gewählt werden, kurzzeitige Mehrbedarfe können dargestellt werden und niemand muss sich intern um Wartung und Säuberung der Flotte kümmern.