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Antrag NR 39/26: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen – Übergangsregelung für Spielstätten und produzierende Ensembles

Mittwoch, 12.8.2026

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Vorlage M 82 vom 29.05.2026 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

Für das Förderjahr 2027 wird eine einmalige Übergangsregelung für die bislang geförderte freie Spielstätte, das Theater Alte Brücke e.V. geschaffen, welche aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält. Den darüber hinaus betroffenen produzierenden Ensembles sollen im Jahr 2027 im Rahmen des regulären Vergabeverfahrens im Falle der Einreichung inhaltlich überzeugender Anträge möglichst Projektförderungen in Höhe von mindestens 50 Prozent der zuletzt bewilligten jährlichen Fördersumme im Förderzeitraum 2024 bis 2026 gewährt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus vorhandenen Haushaltsansätzen bereitgestellt.

Begründung:

Die betroffene Spielstätte und die produzierenden Ensembles haben verfahrensbedingt erst zu einem späten Zeitpunkt erfahren, dass ihre bisherige Mehrjahresförderung ab 2027 entfällt. Um unbillige Härten, Planungslücken und Gefährdungen des laufenden Spielbetriebs zu vermeiden, ist eine einmalige Übergangsregelung im Falle der Spielstätte und eine priorisierte Projektförderung für das Förderjahr 2027 sachgerecht.

Die Maßgabe stellt die Empfehlungen des Theaterbeirats und das bisherige Förderverfahren nicht grundsätzlich infrage. Die Übergangsregelung dient insbesondere dazu, den Übergang bis zur Einführung der neuen Förderlogik für Spielstätten und Infrastrukturen ab 2028 abzufedern. Die Übergangsregelung ist ausdrücklich auf das Förderjahr 2027 beschränkt und begründet keinen Anspruch auf eine weitergehende institutionelle Förderung.

Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.