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Einsetzung einer Kommission zur Findung einer/s Kandidat*in für die nächste Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in der Stadt Frankfurt am Main

Freitag, 16.9.2022

Die Kreismitgliederversammlung beschließt, eine Kommission zur Findung einer/s Kandidat*in für die nächste Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in der Stadt Frankfurt am Main einzusetzen.

Die Findungskommission besteht aus:

  • einem vom Kreisvorstand benannten Mitglied,
  • einem von der Grünen Fraktion der Stadtverordnetenversammlung benannten Mitglied,
  • einem von der Grünen Magistratsgruppe der Stadt Frankfurt benannten Mitglied,
  • einem von der Grünen Jugend Frankfurt benannten Mitglied
  • und drei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern

Die Findungskommission führt Gespräche mit geeigneten Bewerber*innen für das Amt der Oberbürgermeister*in. Sie tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ebenso unter Ausschluss von Grünen Parteimitgliedern, die nicht Teil der Kommission sind. Die Findungskommission setzt den Vorstand über den Stand der Gespräche in Kenntnis und wird dem Vorstand über den Findungsprozess berichten.
Bei einer Mitgliederversammlung wird die Findungskommission einen Vorschlag für eine/n Oberbürgermeisterkandidat*in unterbreiten, sobald der Oberbürgermeister zurückgetreten ist, abgewählt ist oder seine Amtszeit innerhalb der nächsten 4-5 Monate endet. Die Arbeit der Findungskommission endet nach Benennung eines/einer Kandidat*in für die nächste Wahl eine/r Oberbürgermeister*in in Frankfurt am
Main. Damit wird die Kommission aufgelöst.

Die Arbeit der Findungskommission ist vertraulich, da sie mit sensiblen personenbezogenen Daten und Informationen umgeht. Diese Vertraulichkeit ist von den Mitgliedern zu respektieren.

Begründung

Der Vorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Frankfurt strebt zur Oberbürgermeister*innen-Wahl die Benennung einer qualifizierten Kandidatur in einem möglichst basisdemokratisch begleiteten Prozess an. Um diesen Ziel gerecht zu werden, schlägt der Vorstand die Bildung einer Findungskommission vor. Die Ergebnisse der Findungskommission nehmen keine Beschlüsse einer Mitgliederversammlung vorweg.

Da der Termin der Wahl des/der Oberbürgermeister*in von dem Ergebnis des Bürgerentscheids im November 2022 abhängt, soll die Findungskommission sowohl für die Benennung eines/einer Kandidat*in in 2023 oder 2024 legitimiert sein.