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Beschluss: Frankfurt für einen paritätischen und offenen Debattenraum – Änderungsantrag zum Landesparteirat

Samstag, 14.9.2024

Die Kreismitgliederversammlung beschließt:

Der Kreisvorstand möge zum nächsten Landesparteirat am 21. September 2024 in Gießen einen Änderungsantrag zum Antrag „Basisdebatte zu einem Landesdelegiertensystem für hessische Grüne ermöglichen“ stellen.

Dieser Änderungsantrag wird folgende Änderungen für Punkt 2b enthalten:

  1. Die zu gründende Gruppe wird nicht, wie vorgeschlagen, aus einer Person pro Kreisverband zusammengestellt. Stattdessen wird jeder Kreisverband in dieser Gruppe mit zwei Personen vertreten sein. Diese werden paritätisch bestimmt.
  1. Die konstituierende Sitzung für die Vertreter*innengruppe wird nicht für den 31. Oktober 2024 angedacht. Stattdessen benennen die Kreisverbände bis zum 31. Januar 2025 ihre Mitglieder für die zu gründende Gruppe. Die konstituierende Sitzung findet nach dem abgeschlossenen Ernennungsprozess statt.

Der Kreisvorstand wird sich für die Übernahme dieser Änderungen bei den Antragsteller*innen einsetzen und diese ggf. zur Abstimmung stellen.

Begründung: 

  1. Als feministische Partei ist es uns ein Anliegen, in jedem Gremium für eine paritätische Verteilung und Repräsentation zu sorgen. Daher ist es nur nachvollziehbar, wenn auch dieses Gremium quotiert besetzt wird. Am effektivsten ist die Einhaltung durch das Entsenden von zwei Mitgliedern in diese Gruppe: durch einen Frauenplatz und einen offenen Platz.

  1. Die Debatte um die Änderungen an den hessischen Parteitagen, von einer Mitgliederversammlung zu einem Delegiertensystem, muss ergebnisoffen und in der Breite der Partei diskutiert werden. Dieses Ziel hat sich der Frankfurter Kreisverband am 29. Juni 2024 selbst gesetzt. Um daran festzuhalten, ist es nur sinnvoll, wenn den Kreisverbänden für die interne Debatte und die Ernennung von Repräsentantinnen genügend Zeit gegeben wird. Nach der Einbringung dieses Antrags bleiben lediglich 40 Tage bis zur Frist am 31. Oktober. Mit der Verlängerung bis zum 31. Januar soll es den Kreisverbänden ermöglicht werden, Debattenräume zu öffnen und sich inhaltlich mit der Ausgestaltung von Landesparteitagen auseinanderzusetzen. Die Bestimmung von Repräsentantinnen für die Kreisverbände kann erst am Ende dieser Debatten stehen.