Rede zur Neuordnung der Förderung von Belegungsrechten (M 127)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg*innen,
na, wem kommt die Situation bekannt vor? Die Koalition oder der Magistrat legt etwas vor, womit konkret die Förderstruktur verbessert und damit den Anspruchsberechtigten für sozial geförderte Wohnungen in dieser Stadt hilft, und die LINKE hält uns mal wieder einen Rundumschlag entgegen.
Dabei legt der jüngste Jahresbericht der Kommunalen Wohnraumversorgung doch gerade dar, dass unsere Förderpolitik wirkt.
Nicht nur konnten die Sozialwohnungen im Zeitraum von 2023 bis 2025 trotz auslaufender Bindungen um mehr als 250 gesteigert werden, auch die erworbenen Belegrechte steigen in diesem Zeitraum um über 800 Wohnungen auf 4745 an. Dass weniger Bindungen auslaufen und der Bestand an Sozialwohnungen wieder anwächst, ist doch ein gutes Zeichen!
Dazu haben auch unsere Maßnahmen aus der vergangenen Wahlperiode beigetragen, wie z.B., dass jede vierte freiwerdende freifinanzierte Wohnung der ABG in die Bindung übernommen wird.
Der Anteil von sozial geförderten Wohnungen, die über den Neubau geschaffen werden, reicht nicht aus, deswegen müssen wir auch in Belegungsbindungen investieren. Die Kosten dafür sind im Vergleich auch geringer. Da wir kurzfristig viel mehr Sozialwohnungen brauchen, als über den Neubau entstehen, ist das gut ausgegebenes Geld.
Um noch bessere Förderbedingungen für noch mehr Sozialwohnungen anbieten zu können, ordnen wir die Förderung neu: Wo das Land finanziert, nutzen wir seine Programme. Wo wir ein attraktiveres Angebot machen wollen oder die Einstiegsmieten für das Landesprogramm zu hoch wären, bieten wir eine eigene Förderung an. Mit einer Einstiegsmiete von 6 Euro und bis zu 30 Jahren Bindung sind das gute, bessere und übersichtlichere Konditionen als je zuvor.
Und doch ist der LINKE Aufschrei groß, weil es zu einer Steigerung der Einstiegsfördermiete kommt. Wie im letzten Jahr gilt: Man muss sich ehrlich machen. Will man noch, dass Sozialwohnungen hinzukommen? Wenn ja, müssen Förderkonditionen angepasst werden. Und so leid es mir tut, haben sich die Kosten auch im Bestand nach oben entwickelt. Das sollte für niemanden eine Überraschung sein! Wie bei der M50 und der M51 aus 2025 wurde darauf geachtet, dass die monatliche Wohnkostenbelastung im Schnitt bei 30 Prozent des Einkommens bleibt. Mit 6 Euro liegt die Fördermiete im Bestand sogar noch unter den 6,50 Euro im Neubau.
Nun kann man sich fragen, wieso nicht, wie in den eben genannten Vorlagen, die Förderdauer ebenfalls auf 40 Jahre festgesetzt wird. Auch uns sind längere Fristen immer lieber. Entfristete Bindungen sogar am liebsten. Aber es ist leider komplizierter als das, was die LINKE erzählt. Beim Neubau zahlt die Stadt fast alles im Voraus und sichert sich dafür bis zu 40 Jahre Bindung. Beim Belegrecht nach Typ B hingegen zahlen wir laufend, und die 30 Jahre gelten je Mietverhältnis - wenn jemand auszieht, kann es wieder von vorne beginnen. Das Land bindet in seinem Programm leider nur jeweils zehn Jahre.
Die Grenze von 30 Jahren greift nur, wenn dieselbe Person länger als 30 Jahre in der Wohnung bleibt. Das sind Wohnungen, die ohne unser Programm gar keine Bindung hätten und die für die Vermieter, die daran freiwillig teilnehmen sollen, immer noch attraktiv bleiben müssen.
Betrachtet man die derzeitige städtische Haushaltslage, ist auch der dritte Punkt des LINKEN Antrags nicht sinnvoll. Wir sollten wirklich nur verplanen, was wir auch ausgeben. Sollte das Programm so stark nachgefragt werden, dass die Kosten schon in diesem Jahr steigen, findet die Koalition sicher eine Lösung.
Auch mit der Verabschiedung der heutigen Vorlage sind wir noch nicht am Ziel angelangt. Das dürfte jedem klar sein. Das ist erst erreicht, wenn es genug Angebot an bezahlbarem Wohnraum für alle Einkommensklassen in allen Wohnungsgrößen gibt. Denn auch das legt der am Anfang erwähnte Jahresbericht nahe: Vor allem registrierte Wohnungssuchende aus einem vier- oder fünf-Personen-Haushalt verharren viel zu lange auf der Warteliste. Daran wollen und werden wir arbeiten. Weitere Fälle, die wir beantworten müssen, dies ist im Ausschuss schon von Sylvia Momsen angesprochen worden: Was passiert, wenn man in einer Mietwohnung wohnt, aber durch die Rente in den Bereich der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus rutscht? Die Landesförderrichtlinie lässt diese Art der Förderung leider nicht zu. Der Magistrat arbeitet an einer eigenen Lösung. Eine von vielen Aufgabenstellungen dieser Wahlperiode. Weitere haben wir mit der Bereitstellung von ausreichend Wohnraum für Studis, Azubis, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete und Frauen aus Frauenhäusern vor uns. Unglaublich viele Bedarfsgruppen befinden sich in der Dringlichkeitsstufe 1 und warten auf eine geförderte Wohnung.
Umso mehr freut uns, dass unsere überarbeitete Wohnraumförderung wirkt. In diesem Jahr liegen bereits Anträge für mehr als 1000 geförderte Wohnungen vor!
Sie können sich darauf verlassen, wir haben noch einiges in der Pipeline. Mit der Leerstandssatzung und dem Förderprogramm für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sehen wir schon weitere Lichter am Horizont. Nicht alles ist so dunkel, wie es scheint. Per aspera ad astra.
Vielen Dank.
Die Rede bezieht sich auf die Vorlage M 127 des Magistrats zur Neuordnung der Förderlandschaft zum Erwerb von Belegungsrechten.