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Das Gewalthilfegesetz kommt

Das Gewalthilfegesetz kommt

Freitag, 21.2.2025

Liebe Freund:innen,

Mehr Symbolkraft geht ja wohl kaum: Am Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen, „V-Day – One Billion Rising“, hat der Bundesrat am Freitag (14.2.25) dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Damit stimmten die Abgeordneten für einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung, auf Stärkung und finanzielle Unterstützung von Präventionsarbeit. Sie stimmten auch dafür, dass Täterarbeit stärker in den Fokus rückt. Außerdem votierten sie für den Ausbau und für dringend notwendige, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser und ihre Finanzierung.

Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Gesetz ist also nicht nur längst überfällig, sondern setzt auch zentrale Forderungen der Istanbul-Konvention um. Gerade die Verbesserung der Situation für Frauenhäuser wird auch in Frankfurt von Bedeutung sein. Schon lange wird diese von Trägern gefordert. Aufgrund der angespannten Mietsituation in Frankfurt müssen Frauen bspw. länger als notwendig im Frauenhaus bleiben. Wenn der Ausbau des Hilfesystems für alle Kommunen – d. h. auch im ländlichen Raum – sichergestellt ist, wird das auch für Frankfurt eine Entlastung bedeuten.

Doch ein Wermutstropfen bleibt: Die neue Regelung geht nicht weit genug. Trans-, inter- und non-binäre Personen sind nicht erfasst. Das widerspricht dem Verständnis der Istanbul-Konvention, wonach „Geschlecht“ nicht ausschließlich im biologischen Sinn zu verstehen sei. Da muss nachgearbeitet werden, denn genau jene Personen sind zu oft von Gewalt betroffen und brauchen Schutz.

Ab dem 1. Januar 2032 tritt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in Kraft. Bis dahin müssen Bund, Länder und Kommunen das Hilfesystem ausgebaut haben. Welche Auswirkungen das beschlossene Gesetz auf das Hilfesystem konkret in Frankfurt haben wird, muss nun geklärt werden.

Mag es Zufall oder der Eile kurz vor den vorgezogenen Wahlen zum Bundestag geschuldet gewesen sein, dass das Gewalthilfegesetz ausgerechnet am Aktionstag gegen Gewalt an Frauen auf der Tagesordnung im Bundesrat stand – für Aktivist:innen ist es ein starkes Signal. Ihr unermüdlicher Einsatz hat sich gelohnt. Und er sollte uns ermutigen, weiterzukämpfen – etwa für die längst überfällige Streichung des § 218. Denn Engagement, politischer Druck und Beharrlichkeit wirken.