Frage zur Verwaltung einer möglichen Gasmangellage
Im Falle einer größeren Gasmangellage in Frankfurt ist es nötig die Mangellage vorausschauend zu verwalten.
Ich frage den Magistrat: Wie bereitet sich der Magistrat auf diese Situation vor?
Antwort:
Am 23. Juni 2022 wurde die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Laut Lagebericht der Bundesnetzagentur vom 21. September ist die Lage angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 90,29 %. Die Großhandelspreise schwanken stark, bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs.
Sollte dennoch eine Gasmangellage eintreten, existieren umfangreiche gesetzliche Sicherungsmechanismen, die sich unter anderem aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz ergeben.
Sollte die Bundesregierung im Laufe des Winters gezwungen sein, wegen einer unmittelbar drohenden Gasmangellage die Notfallstufe des Notfallplans Gas auszurufen, wäre in diesem Falle die Bundesnetzagentur zuständig. Sie würde die Aufgabe des sogenannten „Bundeslastverteilers“, der die Entscheidung über Maßnahmen zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas zu treffen hat, übernehmen. Eine Möglichkeit der Bundesnetzagentur ist es dann, Anweisungen zur Reduzierung des Gasverbrauchs bei Letztverbraucher:innen zu erlassen.
Die Netzbetreiber sind beim Eintritt einer Gasmangellage gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung sogenannter „geschützter Kunden“, gemäß § 53a Energiewirtschaftsgesetz, weitestgehend sicherzustellen. Darunter fallen Haushaltskunden, Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen (zum Beispiel Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) und Kraftwerkskunden, die der Fernwärmeversorgung dienen.
Um den Eintritt einer Notfallsituation zu vermeiden, sind Energieeinsparmaßnahmen von großer Bedeutung. Politik, Unternehmen und Verbraucher:innen sind hier gleichermaßen in der Pflicht. Derzeit arbeitet der Magistrat daran, die Bundesverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung in der Stadtverwaltung umzusetzen. Ergänzend werden Maßnahmen geprüft, die nach Empfehlung des Deutschen und des Hessischen Städtetages erforderlich sind, um die Gasnotlage abzuwenden.
Im Auftrag des Magistrats analysiert die Branddirektion derzeit mögliche Auswirkungen auf die branddirektionsinterne Infrastruktur zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Feuer- und Rettungswachen sowie die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr. Die Untere Katastrophenschutzbehörde analysiert ebenfalls mögliche Auswirkungen auf Einrichtungen und Einheiten des Katastrophenschutzes. Darüber hinaus werden die Einsatzkonzepte auf der Grundlage der „Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage“ des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport durch die Branddirektion und die Untere Katastrophenschutzbehörde überprüft.
Bei einem langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage kann der Katastrophenschutz den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren. Der Katastrophenschutz kann dann nur punktuell seine Kapazitäten ergänzend und unterstützend einsetzen. Möglichen Auswirkungen und Gefahren in solchen Lagen muss durch individuelle Vorbereitung und durch den Selbstschutz der Bevölkerung begegnet werden.