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Unsere Partei frei von Sexismus

Freitag, 16.9.2022

Kodex zum Umgang mit Sexismus, mit Grenzverletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder sexualisierter und sexueller Gewalt

Präambel

Wir GRÜNE stehen für ein gleichberechtigtes, diskriminierungsfreies und respektvolles Zusammenleben aller Menschen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft und eine Partei frei von Sexismus. Patriarchalen Rollenvorstellungen, die dem zugrunde liegen, stellen wir uns entgegen. Sexuelle Selbstbestimmung und Schutz vor sexualisierter und sexueller Gewalt sind Menschenrechte. Die Verletzung dieser Menschenrechte in Gesellschaft und Partei dulden wir nicht.

Begriffsbestimmung

Sexismus bedeutet Benachteiligung, Abwertung, Verletzung und Unterdrückung einer Person oder Gruppe aufgrund des Geschlechts in allen gesellschaftlichen Bereichen. Er gründet auf überholten, patriarchal geprägten Rollenstereotypen und Überzeugungen.

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Formen von Gewalt und Machtausübung mittels sexueller Handlungen, mit dem Ziel der Einschüchterung, Verunsicherung, Herabwürdigung, die die Würde der Person verletzen. Sexualisierte Gewalt findet verbal, nonverbal, psychisch, physisch und digital statt.

Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen.

Sexuelle Gewalt ist die Vornahme sexueller Übergriffe und Handlungen gegen den Willen einer anderen Person.

Wir sind uns bewusst, dass auch die Grünen nicht frei sind von patriarchalen Prägungen und sexistisches Verhalten sowie Grenzverletzungen, sexualisierte und sexuelle Gewalt möglich sind. Wir setzen uns für eine Parteikultur ein, in der Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt nicht möglich sind.

Wir sind sensibel dafür, dass Menschen mit Einschränkungen und Menschen u.a. aufgrund religiöser, rassistischer oder queerfeindlicher Motive mehrfach diskriminiert werden und deshalb in anderer Weise betroffen sein können.

Jugendlichen begegnen wir respektvoll und auf Augenhöhe. Zugleich ist für alle Erwachsenen der Schutz von Jugendlichen vor Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt auch aufgrund der Parteigeschichte eine besondere Verpflichtung.

Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes, gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten auch im Netz. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und weiterverfolgt.

Wir gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen werden von uns respektiert.

Die Verhaltensregeln gelten zwischen allen Parteimitgliedern, hauptamtlich Beschäftigten in unserer Partei und Besucher*innen. Wir nehmen Grenzüberschreitungen bewusst wahr und vertuschen diese nicht.

Für Betroffene und Beteiligte haben wir parteiinterne Vertrauenspersonen benannt, die regelmäßig qualifiziert werden. Wir halten den Kontakt zu professionellen Interventions- und Beratungsstellen, um Betroffenen
gezielte fachliche Hilfe vermitteln zu können. Betroffene sind unserer Unterstützung sicher.

Wir dulden Sexismus und sexualisierte Gewalt in unserer Partei nicht. Personen, die sich fehlverhalten, insbesondere wenn sie Führungsfunktionen innehaben, müssen diese Aufgaben niederlegen. Wir halten Kontakt zu Beratungsstellen, die Täter*innen in geeigneter Weise eine Reflexion des eigenen Verhaltens ermöglichen.

Die Regelungen von Parteiengesetz, Antidiskriminierungsgesetz, Jugendschutzgesetz und Strafgesetzbuch sind uns bekannt und wir wenden sie an.

Die parteiinternen Abläufe bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt haben wir in einem Handlungsleitfaden festgelegt nach dem wie vorgehen. Der Kodex, die Inhalte des Leitfades, sowie die dem zugrunde liegenden Themen werden den Mitgliedern regelmäßig kommuniziert und Diskussionsforen
angeboten.

Weiterbildung zum Thema Sexismus

Für die Prävention von Sexismus und sexualisierter Gewalt sowie den professionellen Umgang mit sexistischen Vorfällen innerhalb der Partei gibt es Handreichungen und Möglichkeiten des Umgangs. An entscheidenden Stellen in der Partei müssen fundierte Kenntnisse vorhanden sein. Daher haben wir uns entschlossen, folgende Weiterbildungsmaßnahmen vorzuschlagen:

  1. Verpflichtende Weiterbildung für alle Personalverantwortlichen (Geschäftsführer*innen in Partei und im Römer) sowie Sexismusbeauftragte mit "großem Seminar", im Umfang von ein bis zwei Tagen mit partei-externen Referent*innen.
  2. Verpflichtende Weiterbildung für mindestens eine Person aus den Teams aus Stadtteilgruppen-Sprecher*innen, AG- Koordinator*innen, sowie Fraktionsvorsitzende in den Ortsbeiräten und grüne Ortsvorsteher*innen durch eine kleine Weiterbildung, im Umfang eines zweistündigen Workshops.
  3. Darüber hinaus bietet der Kreisvorstand einmal im Jahr eine Weiterbildung an, die allen Mitgliedern offensteht.
  4. Der Vorstand und die Kreisgeschäftsstelle bemühen sich um kontinuierliche Kommunikation/Erwähnung des Themas Sexismus in der laufenden Parteiarbeit (Flyer, Literaturtipps in der Grünen Woche) Die Sexismusbeauftragten erhalten eine eigene regelmäßige Abteilung in der Grünen Woche.
  5. Themenschwerpunkt einer Kreismitgliederversammlung soll „Sexismus in der Politik“ werden. Hier werden verschiedene Referent*innen eingeladen.
  6. Der Prozess der Weiterbildung wird nach etwa zwei Jahren von einer Kommission evaluiert.

Bildungsinhalte können sein: Was ist Sexismus, woran erkenne ich ihn? Intersektionaler Sexismus, Awareness Trainings, Eigenreflexion, toxische Männlichkeit, Sexismus und Machtgefälle, Strategieentwicklung zur Zivilcourage.

Mögliche Bildungsanbieter*innen: Frauennotruf Mainz, Bildungsstätte Anne Frank, Frauenreferat Stadt FFM

Handlungsleitfaden: Prävention und Intervention bei Sexismus, sexualisierter und sexueller Gewalt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im KV Frankfurt am Main

Prozess: Prävention nach involvierter Ebene

Parteimitglieder

  • Unterschreiben des Kodexes
  • Proaktives Ansprechen der Beteiligten und Betroffenen, wenn beobachtet wird, dass Parteimitglieder oder Funktions- und Amtsträger*innen (z.B. Vorstandsmitglieder, Ortsbeiräte, Stadtteilgruppensprecher*innen, AG-Koordinator*innen, Magistratsmitglieder) sich sexuell belästigend
    verhalten.
  • Der/den Belästigten proaktiv Unterstützung anbieten, über parteiinterne Hilfen informieren

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Regelmäßiges (jährliches) Aufrufen des Themas in den Gruppen
  • Information der Parteimitglieder über die Ansprechpartner*innen (Sexismusbeauftragte, Awarenessbeauftragte)
  • Proaktives Ansprechen der Beteiligten und Betroffenen, wenn beobachtet wird, dass Parteimitglieder oder Funktions- und Amtsträger*innen (z.B. Vorstandsmitglieder, Ortsbeiräte, Stadtteilgruppensprecher*innen, AG-Koordinator*innen, Magistratsmitglieder) sich sexuell belästigend
    verhalten.
  • Der/den Belästigten proaktiv Unterstützung anbieten, über parteiinterne Hilfen informieren

Vorstand

  • Information der Mitglieder
  • Herausgabe des Informationsflyers zum Thema Umgang mit Sexismus, sexualisierter und sexueller Gewalt - Kodex - Verfahren bei Vorfällen - Handlungsleitfaden
  • Informationen in der Willkommens-Email für alle neuen Mitglieder
  • Herausgabe von Infoblatt/Postkarte/Flyer Sexismusbeauftragte und evtl. Awarenessbeauftragte im KV Frankfurt
  • Entwicklung bzw. Einkauf von Schulungen zum Thema, Angeboten an freiwilligen Sensibilitätstrainings für alle Parteimitglieder und Selbstbehauptungstrainings für Frauen in Zusammenarbeit mit den
    Sexismusbeauftragten
  • Herausgabe der Infos zu Beratungsstellen (siehe unten)

Sexismusbeauftragte

  • Proaktives Ansprechen der Beteiligten und Betroffenen, wenn beobachtet wird, dass Parteimitglieder oder Funktions- und Amtsträger*innen (z.B. Vorstandsmitglieder, Ortsbeiräte, Stadtteilgruppensprecher*innen, AG-Koordinator*innen, Magistratsmitglieder) sich sexuell belästigend
    verhalten.
  • Der/den Belästigten proaktiv Unterstützung und Beratung anbieten, über parteiinterne Hilfen und das weitere Verfahren informieren Information der Mitglieder
  • Entwurf des Informationsflyers zum Thema Umgang mit Sexismus, sexualisierter und sexueller Gewalt o Kodex o Verfahren bei Vorfällen - Handlungsleitfaden
  • Entwurf von Infoblatt/Postkarte/Flyer Sexismusbeauftragte und evtl. Awarenessbeauftragte im KV Frankfurt
  • Entwicklung bzw. Einkauf von Schulungen zum Thema, Angeboten an freiwilligen Sensibilitätstrainings für alle Parteimitglieder und Selbstbehauptungstrainings für Frauen in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Zusammenstellung von Infos zu Beratungsstellen z.B. o Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt e.V. o FEM-Onlineberatung o profamilia Frankfurt e.V. o Frauenreferat Frankfurt o Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V.

Prozess: Intervention 1: Inoffizielles Gespräch nach involvierter Ebene

Parteimitglieder

  • Belästigte Mitglieder (Betroffene) sind frei in der Entscheidung, mit wem sie über einen Vorfall sprechen wollen.
  • Sie können andere Parteimitglieder ansprechen, sich an die Sexismusbeauftragten, den Vorstand, Funktions- und Mandatsträger*innen oder auch an Externe wenden und ggf. auch eine Vertrauensperson
    mitbringen.
  • Ins Vertrauen gezogene Parteimitglieder sollten dem/den belästigten Mitglieder/n proaktiv Unterstützung anbieten, sie über parteiinterne Hilfen informieren und sie ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen.
  • Die belästigte Person genießt Schutz und Anonymität

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Beobachten sie einen Vorfall oder erhalten sie von belästigten Mitgliedern oder anderen einen Hinweis auf Vorfälle, sind sie verpflichtet, zu intervenieren bzw. dem Hinweis nachzugehen.
  • Ins Vertrauen gezogene Sprecher*innen und andere Funktionsträger*innen sollten dem/den belästigten Mitglieder/n proaktiv Unterstützung anbieten, sie über parteiinterne Hilfen informieren und sie ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen.
  • Ihnen wird angeboten, ein ausführlicheres Gespräch unter Schweigepflicht zu führen.
  • Die belästigte und die belästigende Person genießt Schutz und Anonymität.

Vorstand

  • Beobachten Vorstandsmitglieder einen Vorfall oder erhalten sie von belästigten Mitgliedern oder anderen eine Andeutung oder einen Hinweis auf Vorfälle, sind sie verpflichtet, zu intervenieren bzw. den Andeutungen oder Hinweisen nachzugehen.
  • Ins Vertrauen gezogene Vorstände sollen proaktiv Unterstützung anbieten, über parteiinterne Hilfen und die Beratung durch die Sexismusbeauftragten informieren und ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen.
  • Den belästigten Mitgliedern wird angeboten, ein ausführlicheres Gespräch unter Schweigepflicht zu führen.
  • Die belästigte Person genießt Schutz und Anonymität.
  • Der Vorstand informiert die Sexismusbeauftragten, dass es einen Vorfall gegeben hat, um sich selber über das weitere Vorgehen beraten zu lassen. Wünschen belästigte Mitglieder (Betroffene) Anonymität, erfolgt diese Information und Beratung ohne Nennung von Namen.

Sexismusbeauftragte

  • Beobachten die Sexismusbeauftragten einen Vorfall oder erhalten sie von belästigten Mitgliedern oder anderen eine Andeutung oder einen Hinweis auf Vorfälle, sind sie verpflichtet, zu intervenieren bzw. den Andeutungen oder Hinweisen nachzugehen.
  • Die Sexismusbeauftragten bieten proaktiv Unterstützung an, informieren über parteiinterne Hilfen und ihre Beratung und ermutigen, diese oder externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Sexismusbeauftragte sind erfahrene und fachlich qualifizierte Berater*innen, die belästigte Personen (Betroffene) im Prozess der Aufarbeitung des Vorfalls informieren, beraten und begleiten können. Sie
    ordnen die Art des Übergriffs fachlich ein.
  • Sie können in alle Formen externer Beratung, Unterstützungen und Hilfen sowie auf Wunsch auch in juristische Beratung vermitteln.
  • Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die belästigte Person genießt Schutz und Anonymität.

Prozess: Intervention 2: Offizielle Beschwerde nach involvierter Ebene

Parteimitglieder

  • Die belästigte Person (Betroffene) kann sich mit einer offiziellen Beschwerde an die Sexismusbeauftragte*n und/oder den Vorstand oder ihre Stadtteilgruppen- oder AG-Koordinator*innen oder andere Funktionsträger richten.
  • Diese sind in jedem Fall verpflichtet, die Beschwerde an die Sexismusbeauftragten und den Vorstand weiterzuleiten.

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Jede offizielle Beschwerde wird wertschätzend und einfühlsam angenommen und formlos schriftlich dokumentiert (Ort, Zeit, Details).
  • Die belästigte Person (Betroffene) wird informiert, dass die Beschwerde an die Sexismusbeauftragte*n und den Vorstand weitergeleitet wird und diese die weitere Bearbeitung übernehmen.
  • Auf Wunsch der belästigten Person (Betroffenen) wird sie zum ersten Gespräch mit Sexismusbeauftragten oder Vorstand und ggf. mit einer Vertrauensperson begleitet.

Vorstand

  • Der Vorstand ist verpflichtet, jeder offiziellen Beschwerde nachzugehen.
  • Jede offizielle Beschwerde wird wertschätzend und einfühlsam angenommen und formlos schriftlich dokumentiert (Ort, Zeit, Details).
  • Dem belästigten Mitglied wird angeboten, ein ausführlicheres Gespräch unter Schweigepflicht zu führen.
  • Der Vorstand bietet Unterstützung an, informiert über parteiinterne Hilfen und die Beratung durch die Sexismusbeauftragten und ermutigt, diese in Anspruch zu nehmen.
  • Auf Wunsch der belästigten Person (Betroffenen) wird sie zum ersten Gespräch mit Sexismusbeauftragten und ggf mit einer Vertrauensperson begleitet.
  • Die belästigte Person genießt Schutz und Anonymität.
  • Die belästigte Person (Betroffene) wird informiert, dass die Sexismusbeauftragten informiert werden und den Vorstand beraten.
  • Die belästigte Person wird informiert, dass der Vorstand der belästigenden Person gegenüber nur mit ihrem Einverständnis aktiv wird (z.B. Ansprache, Konfrontation Nachfragen, Einleitung von Konsequenzen).
  • Der Vorstand informiert die Sexismusbeauftragten, dass es einen Vorfall gegeben hat, um sich selber über das weitere Vorgehen beraten zu lassen. Wünschen belästigte Mitglieder (Betroffene) Anonymität, erfolgt diese Information und Beratung ohne Nennung von Namen
  • Die Prüfung der offiziellen Beschwerde erfolgt grundsätzlich gemeinsam durch Sexismusbeauftragte und Vorstand.
  • Die Sexismusbeauftragten ordnen die Art des Übergriffs fachlich ein.

Sexismusbeauftragte

  • Die Sexismusbeauftragten sind verpflichtet, jeder offiziellen Beschwerde nachzugehen.
  • Jede offizielle Beschwerde wird wertschätzend und einfühlsam angenommen und formlos schriftlich dokumentiert (Ort, Zeit, Details).
  • Dem belästigten Mitglied wird angeboten, ein ausführlicheres Gespräch unter Schweigepflicht zu führen, ggf. mit einer Vertrauensperson.
  • Die Sexismusbeauftragten bieten Unterstützung an, informieren über parteiinterne Hilfen und ihre Beratung und ermutigen, diese oder externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Sexismusbeauftragte sind erfahrene und fachlich qualifizierte Berater*innen, die belästigte Personen (Betroffene) im Prozess der Aufarbeitung des Vorfalls informieren, beraten und begleiten können. Sie
    ordnen die Art des Übergriffs fachlich ein.
  • Sie können in alle Formen externer Beratung, Unterstützung und Hilfen sowie auf Wunsch auch in juristische Beratung vermitteln.
  • Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die belästigte Person genießt Schutz und Anonymität.
  • Die belästigte Person (Betroffene) wird informiert, dass der Vorstand informiert wird und sie den Vorstand beraten.
  • Die belästigte Person wird informiert, dass sie und/oder der Vorstand der belästigenden Person gegenüber nur mit ihrem Einverständnis aktiv wird (z.B. Ansprache, Konfrontation, Nachfragen, Einleitung von Konsequenzen).
    Ausnahme ist das Offizialdelikt der sexuellen Nötigung.
  • Die Sexismusbeauftragten informieren den Vorstand, dass es einen Vorfall gegeben hat, und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Wünschen belästigte Mitglieder (Betroffene) Anonymität, erfolgt diese Information und Beratung ohne Nennung von Namen.
  • Die Prüfung der offiziellen Beschwerde erfolgt grundsätzlich gemeinsam durch Sexismusbeauftragte und Vorstand.
  • Die Sexismusbeauftragten ordnen die Art des Übergriffs fachlich ein.

Prozess: Intervention 3: Gespräch mit belästigter Person nach involvierter Ebene

Parteimitglieder

  • Mit wem das Gespräch geführt wird, entscheidet die belästigte Person

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Die belästigte Person wird dazu motiviert, das feststellende und bewertende Gespräch zum Vorfall sexueller Belästigung mit der/dem Sexismusbeauftragten zu führen. Wenn sie es sich wünscht, dass die/der Funktionsträger*in die Beschwerde bearbeitet: andere Funktionsträger*innen
  • Aufnahme der Beschwerde mit standardisiertem Vordruck
  • Feststellung der sexuellen Belästigung
  • Ziel des Gesprächs: Sachverhalt klären, Grundsatz: Was sexuelle Belästigung ist definiert nicht die belästigende Person, sondern die belästigte Person
  • Dokumentation des stattgefundenen Gesprächs in anonymisierter Form. Information, dass die erhobenen Infos zur Bewertung des Vorfalls an den Vorstand und die Sexismusbeauftragten weitergegeben werden.

Vorstand

  • Die belästigte Person wird dazu motiviert, das feststellende und bewertende Gespräch zum Vorfall sexueller Belästigung mit der/dem Sexismusbeauftragten zu führen. Wenn die belästigte Person es sich
    wünscht, dass der Vorstand die Beschwerde bearbeitet, ggf.:
  • Aufnahme der Beschwerde mit standardisiertem Vordruck
  • Feststellung der sexuellen Belästigung
  • Ziel des Gesprächs: Sachverhalt klären, Grundsatz: Was sexuelle Belästigung ist definiert nicht der/die belästigende Person, sondern die belästigte Person
  • Dokumentation des stattgefundenen Gesprächs in anonymisierter Form.

Sexismusbeauftragte

  • Ziel des Gesprächs: Sachverhalt klären, Grundsatz: Was sexuelle Belästigung ist, definiert nicht die belästigende Person, sondern die belästigte Person.
  • Aufnahme der Beschwerde mit standardisiertem Vordruck.
  • Feststellung der sexuellen Belästigung.
  • Dokumentation des stattgefundenen Gesprächs in anonymisierter Form. Information, dass die erhobenen Infos zur Bewertung des Vorfalls an den Vorstand weitergegeben werden.

Andere Stellen

Ggf. Weitervermittlung in externe Beratung – Kontaktaufnahme unterstützen:

  • Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt e.V.
  • FEM-Onlineberatung o profamilia Frankfurt e.V.
  • Frauenreferat Frankfurt o Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V

Prozess: Intervention 4: Gespräch mit belästigender Person nach involvierter Gliederung

Parteimitglieder:

  • Belästigende Person wird vom Vorstand und den Sexismusbeauftragten zum Gespräch gebeten und angehört.

Vorstand

  • Gemeinsam mit den Sexismusbeauftragten und ggf. einer Vertrauensperson der belästigenden Person.
  • Ziel des Gesprächs: sexuelle Belästigung thematisieren, Konfrontation mit den Vorwürfen, Stellungnahme zu den Vorwürfen, Bewertung des Vorfalls.
  • Der belästigenden Person wird die Möglichkeit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Bewertung der Gespräche mit belästigter und belästigender Person macht der Vorstand.
  • Protokoll zum stattgefundenen Gespräch, wird von beiden Seiten unterschrieben.

Sexismusbeauftragte

  • Gemeinsam mit dem Vorstand und ggfs. einer Vertrauensperson der belästigten Person.
  • Ziel des Gesprächs: sexuelle Belästigung thematisieren, Konfrontation mit den Vorwürfen, Stellungnahme zu den Vorwürfen, Bewertung des Vorfalls.
  • Der belästigenden Person wird die Möglichkeit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Bewertung der Gespräche mit belästigter und belästigender Person macht der Vorstand.
  • Protokoll zum stattgefundenen Gespräch, wird von beiden Seiten unterschrieben

Prozess: Intervention 5: Konsequenzen nach involvierter Gliederung

Parteimitglieder

  • Belästigte Person wird über den Ausgang der Beschwerde informiert, das Ergebnis
    wird begründet. Die belästigende Person wird durch den Vorstand über das
    Ergebnis informiert

Vorstand

Legt Maßnahmen fest, kommuniziert diese und setzt sie um. In Frage kommen u.a.

  • Ermahnung und Entschuldigung bei der belästigten Person
  • Rücktritt von verantwortlichen Ämtern
  • Ggf. Schlichtungsstelle
  • Ggf. Parteiausschluss

Informiert über die festgelegten Maßnahmen. Überprüfung der Wirksamkeit der
Sanktionen. Im Anschluss an die Bewertung kann in Absprache mit der belästigten
Person eine strafrechtliche Verfolgung veranlasst werden

Prozess: Nachbetreuung nach involvierter Gliederung

Parteimitglieder

  • Belästigte Person sucht bei Bedarf weitere Gespräche mit Sexismusbeauftragten
    oder externen Stellen

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Unterstützt belästigte Person und achtet darauf, dass eine belästigungsfreie
    Gruppenatmosphäre sichergestellt ist.

Vorstand

  • Überprüft, ob die ergriffenen Sanktionsmaßnahmen wirksam sind. Führt ggf. weitere Gespräche mit belästigter oder belästigender Person. Im Anschluss an die Bewertung kann in Absprache mit der belästigten Person eine strafrechtliche Verfolgung veranlasst werden.

Sexismusbeauftragte

  • Angebot weiterer Begleitung bzw. Unterstützung

Andere Stellen

  • Ggf. fortgesetzte Beratung durch externe Stellen (s.o.).

Prozess: Dokumentation nach involvierter Gliederung

Stadtteilgruppensprecher*innen, AG Koordinator*innen und andere Funktionsträger*innen

  • Die Sprecher*innen berichten in anonymisierter Form an den Vorstand und die Sexismusbeauftragten, wie viele inoffizielle Gespräche in Bezug auf sexuelle Belästigung direkt mit ihnen geführt wurden.

Vorstand

  • Der Vorstand erfasst die Anzahl der inoffiziell mit ihm geführten Gespräche in Bezug auf sexuelle Belästigung. Besprechung der berichteten Zahlen mit Sexismusbeauftragten - ggf. Anpassungen der präventiven Maßnahmen

Sexismusbeauftragte

  • Sexismusbeauftragte erstellen einen jährlichen Bericht in anonymisierter Form über die Fälle sexueller Belästigung insgesamt, inklusive der stattgefundenen inoffiziellen Fälle