Rechtsextreme im hessischen Landtag – vier Mitglieder der AfD bei Junge Alternative
Freitag, 23.2.2024
Der Verfassungsschutz darf die Jungen Alternative (JA) nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln Anfang des Monats als gesichert rechtsextrem einstufen und geheimdienstlich überwachen. Die JA verstößt mit ihrer völkisch-nationalistischen Haltung gegen die Menschenwürde. Zudem agiert sie auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip.
Ein wichtiges Urteil zum Schutz unserer Demokratie. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass bei der folgenden Landtagsdebatte zum Schutz der Demokratie das Thema von der AfD ignoriert oder schöngeredet wurde.
Mehr dazu in der PM des VG Köln.