Rede zur Kommunalen Wärmeplanung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank, lieber Herr Schwander, für die Einbringung Ihres Antrags und für Ihr klares Bekenntnis zu einer zügigen und transparenten kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt!
Ich teile Ihren Wunsch nach größtmöglichem Tempo bei der Wärmeplanung. Wir brauchen dringend und schnellstmöglich eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung in Frankfurt.
„Je früher wir unseren kommunalen Wärmeplan vorlegen, desto früher können wir in den planmäßigen Ausbau und die Dekarbonisierung der kommunalen Wärmenetze investieren und desto früher wissen die Privathaushalte, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, welche Optionen der Wärmeversorgung für sie infrage kommen.“ Das habe ich bereits in meiner Rede im Juni gesagt.
Die Anregungen, die Sie in Ihrem Antrag formulieren, können möglicherweise helfen, den Prozess der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt zu beschleunigen und die Planungssicherheit für alle zu erhöhen. Es lohnt sich daher, diese Anregungen zu prüfen. Daher haben wir mit „Prüfen und Berichten“ votiert.
Es ist wichtig, dass wir die kommunale Wärmeplanung in Frankfurt in einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens vorantreiben, da sie eine „Jahrhundertaufgabe“ darstellt. Herr Dannert, der Leiter des Klimareferates, hat dies in seinem Vortrag in der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sehr eindrücklich ausgeführt.
Wir werden über viele Jahre sehr viel politische Unterstützung, Personalkapazitäten in der Verwaltung, öffentliche Mittel, Investitionen der Energieversorger und Wärmenetzbetreiber und nicht zuletzt sehr viel Akzeptanz in der Bevölkerung benötigen. Allein der Ausbau der Fernwärmenetze wird sehr viel Geld kosten und zu vielen Baustellen im Stadtgebiet führen.
Daher ist Tempo wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass wir wissen, welche Standards die kommunale Wärmeplanung und der zu erstellende Wärmeplan in Frankfurt erfüllen muss. Diese Vorgaben werden gerade noch auf der Bundes- und Landesebene konkretisiert.
Im novellierten Hessischen Energiegesetz vom 22. November 2022 wurde bislang nur geregelt, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet sind, „ab dem 29. November 2023“ eine kommunale Wärmeplanung „zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen.“ Dort steht, dass das für Energierecht zuständige Ministerium ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, welche die inhaltliche Ausgestaltung der zu erstellenden Pläne, das Verfahren der Aufstellung, die Aktualisierung der Wärme- und Dekarbonisierungspläne, den Umgang mit Daten und den finanziellen Ausgleich für die Kommunen betreffen. Auf der Internetseite der LandesEnergieAgentur steht dazu: „Die genauen inhaltlichen und formellen Anforderungen sowie die Anforderungen zum Datenschutz werden in einer Verordnung konkretisiert, die das Ministerium im Laufe des Jahres 2023 vorlegen wird.“ Diese Verordnung liegt bislang noch nicht vor.
Auch das entsprechende Bundesgesetz – das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ – befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren. In diesem Gesetz soll geregelt werden, bis wann die Kommunen in Deutschland einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen haben, wie das Verfahren zur Erstellung ausgestaltet werden soll und welche inhaltlichen Kriterien der Plan erfüllen muss. Nach dem aktuellen Stand müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dieses Gesetz soll – wie das bereits beschlossene „Gesetz für Erneuerbares Heizen“, auch „Gebäudeenergiegesetz“ oder „Heizungsgesetz“ genannt, am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Daher können wir erwarten, dass auch die konkreten Vorgaben des Bundes für die kommunale Wärmeplanung bis spätestens Ende des Jahres verbindlich vorliegen werden.
Daher werden wir in Kürze, spätestens Ende des Jahres, Klarheit haben, welche Standards wir bei der kommunale Wärmeplanung in Frankfurt zu beachten haben.
Die Zeit bis dahin können wir aber sehr gut nutzen, indem wir 4 Dinge tun:
Erstens ist es sehr wichtig, dass die angekündigte Konzeptstudie „Szenarien zur Wärmewende für die Gebäude in Frankfurt am Main bis 2035 und darüber hinaus“ jetzt schnellstmöglich finalisiert und vorgelegt wird. Das ist die zentrale inhaltliche Grundlage für die nächsten Schritte in unserer Wärmeplanung.
Zweitens ist es sehr lohnenswert, die Ansätze zur kommunalen Wärmeplanung und die bereits vorgelegten konkreten Wärmepläne in anderen Großstädten in Deutschland zu sichten. Möglicherweise können wir gute und praxiserprobte Ansätze aus anderen Städten übernehmen und dadurch Zeit gewinnen, die knappen Mittel besonders effizient einsetzen und die Bevölkerung besonders gut mitnehmen. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise bereits einen „Masterplan Wärme 2030“, ein „Wärmekataster“ im Geoportal der Stadt, „Steckbriefe für die 43 Freiburger Stadtbezirke“ und eine sehr alltagsnahe Informationsbereitstellung auf der städtischen Internetseite. Auch die Stadt Rostock hat bereits einen „Wärmeplan Rostock 2035“ vorgelegt. Die Erstellung dieses Plans hat 22 Monate gedauert, wurde von einer „Projektgruppe Wärmeplan“ begleitet und wurde durch Fördermittel der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Drittens wäre es gut, wenn wir die vom Klimareferat vorgeschlagene Task Force „Kommunale Wärmeplanung“ so schnell wie möglich einrichten könnten, um die enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteurinnen und Akteure in Frankfurt sicherzustellen.
Und viertens sollten wir auch weiterhin prüfen, welche Fördermittel von Bund und Land bereitstehen, die uns bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans unterstützen können, und diese beantragen.
Damit wird deutlich, dass wir in Frankfurt bereits mit Hochdruck an der kommunalen Wärmeplanung arbeiten, dass in den Tagen und Wochen bis zum Jahresende die rechtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert werden und dass wir dann - inhaltlich und organisatorisch sehr gut vorbereitet - die nächste Etappe in der kommunalen Wärmeplanung in Angriff nehmen können.
Im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans können wir dann alle Informationen bereitstellen, die benötigt werden, um die anstehenden Investitionsentscheidungen in eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung der Gebäude in Frankfurt zu treffen.
Allen, die sich fragen, wie sie selbst schon morgen früh aktiv werden können, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität und Klimaanpassung Frankfurts zu leisten, empfehle ich das neue städtische Förderprogramm „Klimabonus“, das wir heute Abend beschlossen haben und dass damit planmäßig morgen in Kraft treten kann. Darüber können erstmals auch Solaranlagen auf den Dächern und Balkonen von privaten Haushalten und eigenständige Anlagen zur Regenwassernutzung gefördert werden. Mein herzlicher Dank gilt unserer Klimadezernentin Rosemarie Heilig und allen anderen, die in den vergangenen Monaten in den verschiedenen Dezernaten und Ämtern, insbesondere natürlich im Klimadezernat und im Klimareferat, dieses Programm entwickelt haben!
Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Haushalte, Unternehmen und Vereine in Frankfurt dadurch die Möglichkeit erhalten würden, in ihrem direkten Umfeld in Klimaschutz und Klimaanpassung zu investieren. Denn jede einzelne umgesetzte Maßnahme trägt dazu bei, dass Frankfurt schneller klimaneutral und klimaangepasst gemacht werden kann.
Gemeinsam können wir die vor uns liegenden großen Aufgaben im Klimabereich lösen und unsere Stadt dadurch zukunftsfähig machen.
Vielen Dank!