Antrag NR 46/26: Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 75 vom 08.05.2026 („Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8-10 / Brönnerstraße 5-9 für die Musikschule Frankfurt“) wird mit der folgenden Maßgabe zugestimmt:
Der Magistrat wird beauftragt, vor Abschluss des Mietvertrages folgende Voraussetzungen sicherzustellen:
1. Die Musikschule vereinbart anstelle einer festen Vertragslaufzeit von 30 Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um fünf Jahre zu den im Übrigen unveränderten Vertragskonditionen.
2. Die abschließenden Stellungnahmen der Zentralämter werden bei der weiteren Umsetzung des Projekts angemessen berücksichtigt.
Der Magistrat berichtet,
a) wie die dauerhaft entstehenden Mehrkosten (Indexklausel, Betriebskostensteigerungen, Investitionskostenzuschuss und möglicherweise weitere) einschließlich der zusätzlichen institutionellen Zuschüsse für die Musikschule langfristig im städtischen Haushalt abgesichert werden sollen.
b) wie sich die voraussichtliche Gesamtbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit entwickelt. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Indexmiete, der Betriebskosten, des Investitionskostenzuschusses sowie verschiedener Inflationsszenarien (von 2,5%, 3% und 3,5%) darzustellen.
c) wie die Eignung, die Flächeneffizienz, die bauliche Ausgestaltung sowie die Barrierefreiheit des Gebäudes im Vergleich zu den abgelehnten Alternativen fachlich und wirtschaftlich zu bewerten sind.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt ausdrücklich das Ziel, die räumliche Situation der Musikschule dauerhaft zu verbessern und ihr Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Angesichts einer Vertragsbindung über Jahrzehnte, eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von über 8 Millionen Euro sowie dauerhaft steigender Zuschussbedarfe handelt es sich jedoch um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite. Eine verantwortungsvolle Beschlussfassung setzt voraus, dass alle rechtlichen, wirtschaftlichen und haushalterischen Fragestellungen vollständig geklärt sind. Insbesondere müssen die langfristige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen, die Wirtschaftlichkeit der Flächennutzung sowie die Angemessenheit der Vertragskonditionen nachvollziehbar belegt werden. Die Maßgabe dient der Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für eine langfristig tragfähige und verantwortungsvolle Lösung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag am 27.08.2026 beschlossen.
Der Antrag und dazugehörige Dokumente können im Parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden.
