Hinweisgeberstelle für Whistleblower eingerichtet
Die Stadt Frankfurt am Main setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und hat zum 15. Januar 2023 eine Hinweisgeberstelle im Antikorruptionsreferat eingerichtet. Damit sollen sogenannte Whistleblower besser geschützt werden. Zugleich wird das „Antikorruptionsreferat“ in „Referat für Antikorruption und Hinweisgeber“ umbenannt. Eine entsprechende Organisationsverfügung hierfür haben wir auf den Weg gebracht. Denn uns ist es wichtig, dem Schutz von Menschen, die Hinweise geben, einen hohen Stellenwert einzuräumen. Wir schützen Whistleblower damit deutlich besser. Missstände innerhalb der Stadtverwaltung können nun über sichere Kanäle ohne Sorge um die eigene Person übermittelt werden. Und die Hinweisgeberstelle muss und wird daraufhin tätig werden.
Die Praxis sieht folgendermaßen aus: Wenn jemand von meldungswürdigen vergangenen oder geplanten Handlungen erfährt, kann er oder sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Hinweisgeberstelle melden. Diese Meldung wird dann intern und möglicherweise auch durch Polizei und Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft. Bestätigt sich der Verstoß, werden Folgemaßnahmen ergriffen, unter anderem arbeits- und dienstrechtlicher Art. Damit setzen wir als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Richtlinie um, stärken den Kampf gegen potenzielle Missstände innerhalb der Stadtverwaltung, die sonst nicht öffentlich geworden wären, und bringen Frankfurt auch weiter auf dem Weg zu einer transparenten Kommune.