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Delegationsreise in Kolumbien und Bolivien und Themen in der Sitzungswoche

Delegationsreise in Kolumbien und Bolivien und Themen in der Sitzungswoche

Freitag, 11.11.2022

Letzte Woche war ich zum ersten Mal mit dem Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit (AwZ) auf Delegationsreise in Kolumbien und Bolivien. Die Reise wurde von den Themen Migration, Energie und Menschenrechte geprägt.

Wir besichtigten einen Grenzübergang von Kolumbien nach Venezuela. Dort wurden wir durch Gouverneur Silvano Guerro im Büro Migracion Colombia empfangen, der uns zum Thema Migration briefte. Im Kolumbien traf ich viele spannende Menschen wie die Botschafterin für Menschenrechtsverteidiger*innen, Vertreter*innen der Sonderinstitutionen zur Umsetzung des Friedensabkommens, besuchte das kolumbianische Außenministerium und sprach mit Alvaro Calderón, Abteilungsleiter für internationale Zusammenarbeit. In La Paz und wurden wir erstmal durch die Botschaft und GIZ und KfW gebrieft. Anschließend sprachen wir mit dem Vizepräsident David Choquehuanca und Diego Pacheco zum Thema Umwelt und Klima. Außerdem fuhren wir mit der Seilbahn nach El Alto und tauschten uns während der Fahrt zum Thema Stadtentwicklung mit der KfW und der GIZ aus. Wir trafen auch eine Organisation, die sich gegen Gewalt gegen Frauen einsetzt. In Bolivien sprachen wir mit Parlamentarier*innen verschiedener Parteien und deutschen Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und EZ. Insgesamt sammelte ich auf der Reise eindrückliche Erfahrungen, die ich in meine Arbeit im Ausschuss mitnehme.

Diese Woche startete ich dann direkt in eine volle Sitzungswoche. Im AwZ sprachen wir über Mikrokredite und deren negativen Auswirkungen. Außerdem gab es mehrere Abstimmungen im Plenum und ich freue mich, dass wir diese Woche einige Erfolge zu verkünden haben!

- Wohngeld-Plus und zweiter Heizkostenzuschuss: Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz weiten wir den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, aus und führen eine Heizkosten- und eine Klimakomponente ein. Hinzu kommen weitere Verbesserungen wie die Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen und die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro. Als kurzfristige Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten wird für die Heizperiode September bis Dezember 2022 ein Heizkostenzuschuss II ausgezahlt werden, der für 1-Personen-Haushalte 415 Euro, für 2- Personen-Haushalte 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 100 Euro beträgt. Der Heizkostenzuschuss geht vorwiegend an Bezieher*innen und Bezieher von Wohngeld. Aber auch Bezieher*innen und Bezieher von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten ihn in Höhe von 345 Euro pro Person.

- Bürgergeld: Mit der größten Regelsatzerhöhung seit Einführung von Hartz IV steigen die Regelsätze am 1. Januar 2023 um etwa 50 Euro auf über 500 Euro. Die neue Berechnungsmethode bildet die derzeit hohe Inflation vorausschauender ab als bisher. Auch die Hinzuverdienstregeln werden geändert, sodass Menschen in der Grundsicherung vom eigenen Arbeitseinkommen mehr behalten können.

- Energiepreispauschale für Rentner*innen: Die anhaltenden Preissteigerungen betreffen viele Rentnerinnen und Rentner ganz besonders. Wir Grüne im Bundestag haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Die nun auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro entspricht der Summe, die Erwerbstätigen bereits im September ausgezahlt wurde. Einbezogen werden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen. Darüber hinaus unterstützen wir die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen. Damit kommt die Pauschale mehr als zwanzig Millionen Menschen zugute. Sie wird nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und wer etwa Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig - je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Die Pauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung noch in diesem Jahr automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig.

- 49-Euro-Ticket: Bund und Länder haben sich auf eine Nachfolgelösung verständigt, die sowohl einfach als auch deutlich günstiger als die bisherigen Abonnements ist. Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll zügig zu einem Preis von 49 Euro im Monat eingeführt werden. Gewünscht ist der Start zum 1. Januar 2023, ob das tatsächlich möglich ist, müssen die Länder nun in den Ausarbeitungen prüfen. Damit können Fahrgäste Busse und Bahnen in ganz Deutschland günstig und unkompliziert mit nur einem Ticket nutzen, über alle Verbundgrenzen und Tarifgebiete hinweg - ein Quantensprung auch für die Verkehrswende und den Klimaschutz.

- Das Kindergeld wird erhöht: Um Familien noch stärker zu entlasten, hat sich die Ampelkoalition auf eine weitere Erhöhung des Kindergeldes verständigt. Bereits vom 01. Januar 2023 an soll das Kindergeld für jedes Kind auf 250 Euro im Monat erhöht werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets war die Erhöhung des Kindergeldes auf 237 Euro pro Kind vorgesehen, in den Verhandlungen konnten wir uns in der Ampelkoalition noch auf eine weitere substantielle Steigerung einigen. Ab 2025 soll dann die Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass Familien einfach und fair unterstützt werden.

Am Mittwoch war Gedenktag an die Opfer der Novemberpogrome. Meine Gedanken zu diesem besonderen Gedenktag habe ich hier niedergeschrieben.