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Diskriminierungsbeauftragte

Mittwoch, 26.1.2022

Die Kreismitgliederversammlung beschließt:

Um eine diskriminierungsfreiere Partei zu werden, in der sich alle Menschen wohler und sicherer fühlen, wählt die Basis, parallel zur Vorstandwahl, für die Dauer von zwei Jahren, zwei Diskriminierungsbeauftragte, die paritätisch besetzt werden müssen. Diese gehören nicht dem Vorstand an.
Sie dienen allen Mitgliedern als vertrauliche Anlaufstelle bei Diskriminierungserfahrungen innerhalb der Partei und setzen sich in enger Absprache mit dem Vorstand zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken.
Um den Betroffenen mit Expertise zur Seite stehen zu können, sind die Diskriminierungsbeauftragten zu einer professionellen externen Schulung verpflichtet.

Beschlussinformationen:
76% Zustimmung, 17% Ablehnung, 8% Enthaltung