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Pressestatement der GRÜNEN im Römer

Donnerstag, 2.3.2023

Zum Thema Waffenverbotszone erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der GRÜNEN im 
Römer, Dr. Christoph Rosenbaum: 

„Schon der Begriff ‚Waffenverbotszone‘ ist ein Problem, denn er suggeriert doch, dass man 
bislang völlig problemlos schwer oder leicht bewaffnet durch Frankfurt laufen dürfe. Was so 
natürlich nicht stimmt, das deutsche Waffenrecht gilt nicht ohne Grund als ziemlich streng. 
Soll heißen: Auch ohne Waffenverbotszone darf man zum Beispiel in der Öffentlichkeit nicht 
mit Pistolen, Gewehren oder längeren Messern in der Tasche spazieren gehen. 

Eine Waffenverbotszone zu hinterfragen bedeutet nicht, das Tragen von Waffen gutzuheißen 
oder Zustände wie in den USA zu befürworten. 

Gleichzeitig ist aber auch zu sehen: Das deutsche Gesetz gibt Freiheitsrechte vor. Diese 
dürfen auch eingeschränkt werden, aber nur gut begründet. Das heißt für uns als GRÜNE, 
dass die Wirkung und Mittel einer in die Freiheitsrechte eingreifenden Waffenverbotszone 
natürlich auch gut begründet sein müssen. Da kann die CDU noch so viele Versuche 
anstellen, uns bloßzustellen, weil wir angeblich zu langsam handeln. Im Gegenteil könnte 
man sagen, dass der vor einiger Zeit vorgelegte Antrag der CDU, der ja eine 
Waffenverbotszone in der gesamten Innenstadt gefordert hat, aufzeigt, dass es sich um eine 
völlig undurchdachte und unausgereifte Forderung und nicht verantwortungsvolle Politik 
handelt. 

Wir schauen uns lieber die Argumente an, führen viele Gespräche mit Polizei, Betroffenen 
und anderen Kommunen und wiegen ab, ob und in welcher Form eine Waffenverbotszone 
Sinn macht. Das kann auch mal länger dauern.

Ein Problem ist zunächst die Definition von ‚Waffen‘ bzw ‚waffenähnliche Gegenstände‘, die 
zusätzlich zum sowieso bestehenden Waffengesetz verboten wären. Viele Frauen und auch 
beispielsweise obdachlose Menschen schützen sich mit Pfefferspray, die Mitführung eines 
solchen müsste also weiterhin erlaubt sein, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und dieses
nicht zu untergraben. Laut aktuellem Diskussionsstand wären Reizstoffsprühgeräte in einer 
etwaigen Waffenverbotszone weiterhin erlaubt. Solche Grenzfälle zeigen aber, es muss 
genau geprüft und vieles bedacht werden. 

Waffenverbotszonen helfen der Polizei vor allem bei der Kontrolle der Regeln. Die Häufigkeit 
der Kontrollen hängt aber in Frankfurt nicht an einer Zone. Die Kontrollen wurden schon 
erhöht und damit auch die Wahrscheinlichkeit Gewalttaten zu verhindern. Ein Mehr an anlasslosen Kontrollen heißt häufig aber auch ein Mehr von Racial-Profiling-Fällen. Wenn 
Menschen allein aufgrund ihres Äußeren oder ihrer angenommenen Gruppenzugehörigkeit 
polizeiliche Kontrollen erfahren, verstärkt das das Misstrauen gegenüber der Polizei und 
schafft neue Angsträume für die Betroffenen statt Angsträume im Bahnhofsviertel zu 
verhindern. 

Eine sozialwissenschaftliche Grundlage für die Annahme, dass eine Waffenverbotszone 
Sicherheit und Ordnung bringe, besteht im Übrigen sowieso nicht. Im Gegenteil: es gibt 
gerade keinen statistischen Zusammenhang zwischen Kriminalitätsrate und öffentlicher 
Kriminalitätsbesorgnis. Hingegen werden Belege für eine starke Korrelation zwischen ‚Lawand-Order-Maßnahmen‘ und der Sicherheitsbesorgnis der Bevölkerung gefunden, sodass 
eher zu erwarten ist, dass die Waffenverbotszone zu mehr Kriminalitätsfurcht führen könnte. 
Dies legt auch eine Studie der Berliner Polizei nahe, die zeigt, dass mehr Kontrollen und 
stärkere Bewaffnung das Unsicherheitsgefühl erhöhen können.

Die Waffenverbotszone wird von der Polizei im Wesentlichen damit begründet, dass die 
Waffendelikte (von 102 auf 239) und die Gewaltdelikte (von 454 auf 929) sich von 2019 bis 
2021 verdoppelt haben. Die Zahlen sind auf den ersten Blick erstmal eindeutig und es muss 
definitiv etwas getan werden. Allerdings muss man diese Zahlen auch immer in der Relation 
von Kontrollen und Straftaten sehen. Hier gibt es eine Art Henne-Ei Problem. Nur weil es 
wenig Delikte in der Statistik gibt, heißt es nicht, dass wenig passiert ist. Nur weil es mehr 
Kontrollen gibt, heißt es nicht, dass es mehr Delikte gibt. Solche Zahlen sollten also immer 
ganz genau betrachtet und kontextualisiert werden. 

Wenn man sich in der Frankfurter Polizeilichen Kriminalstatistik von 2021 die gesamten 
Straftaten im Bahnhofsgebiet anschaut, dann ist es sogar irreführend einen Anwuchs von 
2019 auf 2021 zu betonen, weil der Anstieg bei Betrachtung des Median der letzten zehn 
Jahre überhaupt nicht erheblich ist. 

Aus diesem Grund hat die Stadt Leipzig ihre Waffenverbotszone auch wieder 
zurückgenommen: „Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Waffenverbotszone in der 
Eisenbahnstraße zwar als zusätzliches Instrument zur Senkung bewaffneter Angriffe beitrug, 
aber dennoch kaum positive Auswirkungen auf das übrige Kriminalitätsgeschehen hat“. Im 
Übrigen sind uns keine Evaluationen aus anderen Städten bekannt, die eine Einführung 
einer Waffenverbotszone als Erfolg bewerten.

Das ist nur ein Ausschnitt der Detailtiefe, in der wir uns mit der Waffenverbotszone befassen, 
um Waffengewalt im Bahnhofsviertel zielgerichtet zu verhindern, damit sich alle Menschen im Bahnhofviertel sicher fühlen. Das Thema ist zu vielschichtig für eine voreilige 
Entscheidung á la CDU!“ 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren sicherheitspolitischen Sprecher der 
GRÜNEN Fraktion, Dr. Christoph Rosenbaum: 0162682911