Europäischer Datenschutztag erinnert an hohen Wert persönlicher Daten
Der europäische Datenschutztag am 28. Januar geht zurück auf die Annahme der sogenannten "Datenschutzkonvention" durch den Europarat, die das erste internationale rechtsverbindliche Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten darstellt und damit eine Vorstufe zur heutigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zu diesem Anlass spricht die digitalpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer, Dana Kube, über den hohen Wert des Datenschutzes: "Unser Datenschutz in Europa ist ein hohes Gut. Er schützt die Selbstbestimmungsrechte aller Bürger*innen und leistet einen wichtigen Beitrag unsere Verfassung und Demokratie auch im Internet zu verteidigen."
Sie führt weiter aus: "Der Datenschutz muss in letzter Zeit viel zu häufig als Sündenbock herhalten, wenn in der Politik etwas nicht funktioniert. Wir wollen heute darauf aufmerksam machen, welch hohen Wert persönliche Daten haben und dass sie daher eines besonderen Schutzes bedürfen, der weitreichende Vorgaben im Umgang mit ihnen absolut rechtfertigt. Viele sind im privaten Bereich, zum Beispiel bei der Nutzung von sozialen Netzwerken, einen leichtfertigen Umgang mit ihren persönlichen Daten gewohnt, denn genau dafür setzen die privaten Unternehmen, die sie betreiben und daraus Kapital schlagen, auch erhebliche Anreize. Die Politik hat jedoch die Verantwortung, immer wieder zu erklären, welche Risiken damit einhergehen, diese zu minimieren und die digitale Souveränität der Bürger*innen auch regulierend zu schützen.“
Im Unterschied zu privaten Firmen, deren Geschäftsmodell das Sammeln und Auswerten von Daten voraussetzt, liegt bei der Verwaltung die Aufgabe, im Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit vorbildlich und möglichst sparsam umzugehen: "Ein wichtiger Faktor für das Vertrauen in die Verwaltung beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist die Wahrung ihrer Vertraulichkeit", führt der Sicherheitspolitische Sprecher der GRÜNEN im Römer, Dr. Christoph Rosenbaum, weiter aus. "Diese ist besonders dann gewährleistet, wenn persönliche Daten gar nicht erst gespeichert werden, denn in vielen Fällen ist dies nicht notwendig. Innerhalb der Koalition sind wir uns daher einig: Sofern für Behördenaufgaben nicht notwendig und zwingend erforderlich, sollten Daten der Bürger*innen nur anonymisiert oder pseudonymisiert und nicht rückverfolgbar erfasst und erhoben werden."
"Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist ein E-Identitätsmanagement ein zentraler Schlüssel, um Transparenz und Kontrolle im Umgang mit den eigenen Daten, die bei der Verwaltung hinterlegt werden, zu gewährleisten. Wir freuen uns hier auf die Lösungen, die durch das Land Hessen und die EKOM21 erarbeitet werden, denn die E-Identität ist der Schlüssel für die Einführung vieler Online-Dienste mit hohem Mehrwert für die Bürger*innen und effiziente Abläufe in der Verwaltung.“, so Dana Kube abschließend.